Wie viele Menschen sterben allein? (Statistiken Schweiz)

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Wie viele Menschen sterben heute allein? In der Schweiz werden es immer mehr, denn das Alleinleben ist längst die häufigste Wohnform: Rund 1,4 Millionen Menschen wohnen in einem Einpersonenhaushalt, und bei den über 85-Jährigen lebt mehr als die Hälfte allein. Wer ohne Angehörige stirbt, hinterlässt oft niemanden, der sich kümmert, weder um die Bestattung noch um den Nachlass.

Kurz zusammengefasst

Das Alleinleben ist in der Schweiz längst die häufigste Wohnform: rund 1,4 Millionen Menschen leben in einem Einpersonenhaushalt, das ist gut ein Drittel aller Haushalte. Eine halbe Million über 65-Jährige lebt allein, bei den über 85-Jährigen sogar mehr als die Hälfte. Wer ohne Angehörige stirbt, hinterlässt oft niemanden, der sich um Bestattung und Nachlass kümmert, sodass die Gemeinde einspringen muss.

Diese Seite bündelt die wichtigsten Statistiken zum Alleinleben und einsamen Sterben in der Schweiz: wie viele Menschen allein leben, wie verbreitet Einsamkeit im Alter ist, wie oft die Wohngemeinde eine Sozialbestattung übernehmen muss, wann ein erbloser Nachlass an das Gemeinwesen fällt und wie sich mit einem Testament vorsorgen lässt. Jede Zahl ist mit einer Quelle verlinkt, die Sie am Ende der Seite finden.

Immer mehr Menschen leben allein

Der Einpersonenhaushalt ist in der Schweiz längst die häufigste Wohnform. Besonders im Alter lebt ein grosser Teil der Bevölkerung allein.

1. Rund 1,4 Millionen Menschen in der Schweiz leben allein

Gut ein Drittel aller Privathaushalte in der Schweiz sind Einpersonenhaushalte, das sind rund 1,4 Millionen Haushalte. Damit ist das Alleinleben heute die mit Abstand häufigste Haushaltsform, während 1930 erst etwa jeder zwölfte Haushalt aus einer einzelnen Person bestand.1

2. Eine halbe Million über 65-Jährige lebt allein

Hinter jeder achten Wohnungstür in der Schweiz lebt eine über 65-jährige Person allein, das entspricht rund einer halben Million Haushalten. Etwa jede dritte Person in diesem Alter lebt für sich.2

3. Bei den über 85-Jährigen lebt mehr als die Hälfte allein

Der Anteil der allein Lebenden steigt mit dem Alter stark an. Bei den über 85-Jährigen wohnt mehr als die Hälfte allein, oft nach dem Tod der Partnerin oder des Partners.3

Einsamkeit im Alter

Allein zu leben heisst nicht automatisch einsam zu sein, doch die Zahlen zeigen, dass Einsamkeit in der Schweiz weit verbreitet ist und im hohen Alter besonders zunimmt.

4. 42,3 Prozent der Bevölkerung fühlen sich zumindest manchmal einsam

Gemäss der Schweizerischen Gesundheitsbefragung des Bundesamts für Statistik gaben 2022 rund 42,3 Prozent der Bevölkerung an, sich manchmal, oft oder sehr oft einsam zu fühlen. 2017 waren es noch 38,6 Prozent, der Anteil nimmt also zu.4

5. Rund 90'000 über 85-Jährige sind einsam

Laut dem Altersmonitor von Pro Senectute leiden rund 37 Prozent der über 85-Jährigen unter Einsamkeit, das sind etwa 90'000 Menschen. Damit ist diese Altersgruppe am stärksten betroffen.5

6. Einsamkeit steigt mit dem Alter deutlich an

Bei den 65- bis 74-Jährigen bezeichnen 24 Prozent Einsamkeit als Problem, bei den 75- bis 84-Jährigen 25 Prozent und bei den über 85-Jährigen 37 Prozent. Der Verlust nahestehender Menschen ist ein zentraler Treiber dieser Entwicklung.6

Trend und Prognose

Die Zahl der Alleinlebenden wächst weiter. Das Bundesamt für Statistik rechnet damit, dass die Einpersonenhaushalte in den kommenden Jahrzehnten am stärksten zunehmen.

7. Einpersonenhaushalte wachsen bis 2055 auf 1,9 Millionen

Laut den Haushaltsszenarien des Bundesamts für Statistik dürfte die Zahl der Einpersonenhaushalte von 1,5 Millionen im Jahr 2025 auf 1,9 Millionen im Jahr 2055 steigen, ein Plus von rund 26 Prozent. Damit nehmen die Einpersonenhaushalte stärker zu als jede andere Haushaltsform.7

8. 2055 besteht jeder zehnte Haushalt mehr aus einer Person

Heute machen Einpersonenhaushalte rund 37 Prozent aller Haushalte aus, bis 2055 dürfte dieser Anteil auf 40 Prozent steigen. Hauptgründe sind die steigende Lebenserwartung und die alternde Babyboomer-Generation, die nach dem Tod des Partners oft allein zurückbleibt.8

Sozialbestattung: wenn niemand zahlt

Wenn jemand mittellos stirbt oder der Nachlass die Beerdigung nicht deckt, übernimmt die Wohngemeinde die Bestattung. Diese stillen Begräbnisse zeigen, wie viele Menschen ohne finanzielle Absicherung sterben.

9. In Bern werden jährlich rund 224 mittellos Verstorbene bestattet

In der Stadt Bern starben im Durchschnitt der letzten fünf Jahre rund 224 Personen pro Jahr mittellos. Reicht der Nachlass nicht aus, übernimmt die Stadt die Kosten für eine einfache Beisetzung und rechnet diese direkt mit dem Bestattungsunternehmen ab.9

10. Ein Nachlass unter 8000 Franken gilt als nicht ausreichend

In der Stadt Bern gilt ein Nachlass in der Regel als nicht ausreichend, wenn er unter 8000 Franken liegt. In diesem Fall springt das Gemeinwesen für die Bestattungskosten ein, damit auch mittellose Verstorbene würdig beigesetzt werden.10

Wenn niemand erbt: das Gemeinwesen erbt

Findet sich nach dem Tod kein Erbe, geht der Nachlass nicht ins Leere. Das Schweizer Recht regelt klar, dass dann der Staat erbt.

11. Ohne Erben fällt der Nachlass an Kanton oder Gemeinde

Nach Art. 466 ZGB fällt die Erbschaft an den Kanton, in dem die verstorbene Person den letzten Wohnsitz hatte, oder an die Gemeinde, die das kantonale Recht als berechtigt bezeichnet. Das Gemeinwesen ist damit der letzte gesetzliche Erbe ausserhalb der Verwandtschaft.11

12. Erst nach einem Jahr öffentlichem Aufruf fällt die Erbschaft an den Staat

Bevor das Gemeinwesen erbt, werden mögliche Erben öffentlich aufgerufen. Meldet sich innert eines Jahres niemand und sind die Schulden beglichen, fällt der Nachlass an Kanton oder Gemeinde. So entscheidet sich, wohin das Vermögen geht, wenn man selbst nichts geregelt hat.12

Vorsorge: wie wenige ein Testament haben

Trotz steigender Vermögen und vieler Alleinlebender regelt nur eine Minderheit der Schweizerinnen und Schweizer ihren Nachlass. Dabei lässt sich vieles mit einem Testament klar bestimmen.

13. Nur rund 26 Prozent haben ein Testament gemacht

Laut einer Demoscope-Umfrage halten zwar 74 Prozent der Bevölkerung ein Testament für wichtig, doch nur rund 26 Prozent haben tatsächlich eines verfasst. Drei von vier Personen haben ihren Nachlass also nicht schriftlich geregelt.13

14. Jährlich werden rund 70 Milliarden Franken vererbt

In der Schweiz werden jedes Jahr rund 70 Milliarden Franken vererbt. In der Deutschschweiz haben 28 Prozent ein Testament, in der Romandie nur 19 Prozent, ein grosser Teil dieses Vermögens wird also ohne klare letztwillige Verfügung weitergegeben.14

Was unabhängige Quellen zeigen

Auch andere offizielle Stellen und Studien bestätigen, wie verbreitet das Alleinleben und die Einsamkeit im Alter sind und wie viel Vermögen ohne Regelung weitergegeben wird.

15. Erbschafts- und Schenkungssteuern bringen rund 1,4 Milliarden Franken

Laut der Eidgenössischen Steuerverwaltung beliefen sich die Erträge aus Erbschafts- und Schenkungssteuern 2022 auf insgesamt CHF 1'399 Millionen, davon CHF 1'292 Millionen in den Kantonen und CHF 107 Millionen in den Gemeinden. Das entspricht nur rund 1,6 Prozent der Gesamtsteuereinnahmen von Kantonen und Gemeinden.15

16. Jährlich werden rund 95 Milliarden Franken vererbt

Eine Auswertung von Social Change Switzerland schätzt das jährlich vererbte Vermögen in der Schweiz für 2020 auf rund 95 Milliarden Franken, gegenüber etwa 36 Milliarden im Jahr 1999. Der Anteil der Erbschaften am Volkseinkommen stieg von 5 Prozent (1975) auf über 13 Prozent (2011).16

17. Fast 160'000 ältere Menschen sind von Einsamkeit betroffen

Laut einer Studie von Pro Senectute sind in der Schweiz fast 160'000 Personen über 62 Jahren von Einsamkeit betroffen. Von den allein Lebenden in dieser Altersgruppe benötigen 60 Prozent mindestens eine Betreuungsleistung, von den nicht allein Lebenden nur 34 Prozent.17

18. Frauen fühlen sich deutlich häufiger einsam als Männer

Gemäss dem Schweizerischen Gesundheitsobservatorium fühlten sich 2012 rund 36,1 Prozent der Bevölkerung manchmal bis sehr häufig einsam. Frauen waren mit 42,4 Prozent deutlich stärker betroffen als Männer mit 29,5 Prozent.18

19. In der EU lebt jede vierte ältere Person allein

Laut Eurostat lebten 2019 in der EU 40 Prozent der Frauen ab 65 Jahren allein, bei den Männern in dieser Altersgruppe waren es 19 Prozent. Das Alleinleben im Alter ist somit nicht nur ein Schweizer Phänomen, sondern in ganz Europa weit verbreitet.19

Wer ohne Testament und ohne auffindbare Verwandte stirbt, überlässt sein Lebenswerk am Ende dem Kanton oder der Gemeinde. Schon eine letztwillige Verfügung genügt, um stattdessen einen vertrauten Menschen, Freunde oder eine gemeinnützige Organisation einzusetzen. Wer das regeln möchte, kann unseren Testament-Generator nutzen oder sich in den Beiträgen Gesetzliche Erbfolge in der Schweiz, Wie viele haben ein Testament? und Was Sterbende bereuen einlesen.

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Häufig gestellte Fragen

Wie viele Menschen leben in der Schweiz allein?

Rund 1,4 Millionen Menschen leben in einem Einpersonenhaushalt. Damit ist das Alleinleben gut ein Drittel aller Privathaushalte und die mit Abstand häufigste Wohnform.

Wie viele ältere Menschen leben allein?

Rund eine halbe Million über 65-Jährige lebt allein, das ist etwa jede dritte Person in diesem Alter. Bei den über 85-Jährigen wohnt sogar mehr als die Hälfte allein.

Was passiert mit dem Nachlass, wenn niemand erbt?

Hinterlässt ein Verstorbener keine Angehörigen, muss die Wohngemeinde unter Umständen eine Sozialbestattung übernehmen. Ist auch kein Erbe vorhanden, fällt der Nachlass an das Gemeinwesen, also an Kanton oder Gemeinde.

Quellenverzeichnis

  1. 1Die Volkswirtschaft (BFS-Daten) (dievolkswirtschaft.ch)
  2. 2Die Volkswirtschaft (BFS-Daten) (dievolkswirtschaft.ch)
  3. 3Die Volkswirtschaft (BFS-Daten) (dievolkswirtschaft.ch)
  4. 4kath.ch (BFS-Gesundheitsbefragung) (kath.ch)
  5. 5SRF (Pro Senectute Altersmonitor) (srf.ch)
  6. 6Watson (Pro Senectute Altersmonitor) (watson.ch)
  7. 7Die Volkswirtschaft (BFS-Haushaltsszenarien) (dievolkswirtschaft.ch)
  8. 8Die Volkswirtschaft (BFS-Haushaltsszenarien) (dievolkswirtschaft.ch)
  9. 9Stadt Bern (bern.ch)
  10. 10Stadt Bern (bern.ch)
  11. 11Schweizerisches Zivilgesetzbuch (gesetzestexte.help.ch)
  12. 12Schweizerisches Zivilgesetzbuch (gesetzestexte.help.ch)
  13. 13Schweizerischer Notarenverband (snv-fsn.ch)
  14. 14Schweizerischer Notarenverband (snv-fsn.ch)
  15. 15Eidgenössische Steuerverwaltung (estv2.admin.ch)
  16. 16Social Change Switzerland (Universität Lausanne) (socialchangeswitzerland.ch)
  17. 17Pro Senectute Schweiz (prosenectute.ch)
  18. 18Schweizerisches Gesundheitsobservatorium (Obsan) (obsan.admin.ch)
  19. 19Eurostat (ec.europa.eu)
Max Kuch

Über den Autor

Max Kuch

Max Kuch beschäftigt sich seit Jahren mit Erbrecht, Nachlassplanung und Verbraucherthemen rund um das Vererben. Für Testament Schweiz sichtet und bündelt er offizielle Daten und repräsentative Studien, hier etwa des Bundesamts für Statistik, von Pro Senectute, der Stadt Bern und des Schweizerischen Notarenverbands, und bereitet die Zahlen verständlich auf.

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Häufig gestellte Fragen

Der Entwurf selbst ist eine Formulierungshilfe und noch nicht rechtsgültig. Ein Testament wird erst gültig, wenn es vollständig eigenhändig (handschriftlich) geschrieben und mit Vor- und Nachname, Ort und Datum unterschrieben wird (§ 2247 BGB). Unser Entwurf dient als Vorlage zum Abschreiben. Mehr dazu in unserem Ratgeber: Testament ohne Notar.

Das schweizerisches Erbrecht verlangt für ein eigenhändiges Testament (§ 2247 BGB), dass der gesamte Text vom Erblasser selbst handschriftlich geschrieben und unterschrieben wird. Ein ausgedrucktes oder am Computer geschriebenes Testament ist ungültig (ausser beim notariellen Testament). Kostenlose Muster finden Sie in unserem Ratgeber mit Testament-Vorlagen.

Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Mindestanteil am Erbe für nahe Angehörige (Kinder, Ehepartner, Eltern). Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann nicht durch ein Testament entzogen werden. Unser Entwurf berücksichtigt dies bei der Formulierung. Alle Details und Berechnungsbeispiele finden Sie in unserem Pflichtteil-Ratgeber.

Am sichersten ist die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht (Amtsgericht) für eine Pauschalgebühr von 75 €. Alternativ können Sie es an einem sicheren Ort zu Hause aufbewahren und eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort informieren. Mehr zur Aufbewahrung in unserem Ratgeber.

Ein Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern (§ 2269 BGB). Dabei setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein. Erst nach dem Tod des zweiten Partners erben die gemeinsamen Kinder (Schlusserben). Ausführliche Informationen in unserem Berliner Testament Ratgeber.

Ja, jederzeit. Sie können Ihr Testament ändern, ergänzen oder komplett widerrufen. Dazu schreiben Sie einfach ein neues Testament und widerrufen darin das alte. Alle Methoden erklärt unser Ratgeber: Testament ändern.

Nein. Unser Service erstellt einen Testamentsentwurf als Formulierungshilfe. Bei komplexen Vermögensverhältnissen, Unternehmensbesitz oder Patchwork-Familien empfehlen wir zusätzlich die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Notar.

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