Sie wollen Ihr Testament selbst aufsetzen, wissen aber nicht, wie Sie anfangen sollen? Damit sind Sie in der Schweiz in guter Gesellschaft. Studien gehen davon aus, dass nur rund jede dritte Person über 50 ein gültiges Testament besitzt. Die meisten schieben das Thema jahrelang vor sich her, weil sie glauben, sie bräuchten dafür einen Notar oder eine kostenpflichtige Beratung.
Kurz beantwortet
Ein gültiges eigenhändiges Testament nach Art. 505 ZGB muss vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein. Ein am Computer geschriebenes oder ausgedrucktes Testament ist ungültig, selbst mit handschriftlicher Unterschrift. Vorlagen dienen daher nur zum Abschreiben. Verheiratete Paare können in der Schweiz kein gemeinschaftliches Testament errichten, wie es das deutsche Berliner Testament vorsieht. Jeder Partner schreibt ein eigenes Testament, oder beide schliessen einen Erbvertrag ab.
Das stimmt nicht. Ein eigenhändiges Testament nach Art. 505 ZGB ist kostenlos, in einer Stunde erstellt und rechtlich genauso verbindlich wie ein öffentliches Testament beim Notar. Sie brauchen nichts ausser einem Stift, einem Blatt Papier und einer Vorlage, die zu Ihrer Lebenssituation passt.
Auf dieser Seite finden Sie drei konkrete Testament-Vorlagen für die häufigsten Situationen in der Schweiz, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Abschreiben sowie alle Formvorschriften, die Ihr Testament im Erbgang einhalten muss. Wer einen Überblick über das gesamte Schweizer Erbrecht sucht, findet diesen im Beitrag Gesetzliche Erbfolge in der Schweiz.
Drei kostenlose Testament-Vorlagen für die Schweiz
Im Folgenden finden Sie drei Muster für unterschiedliche Lebenssituationen. Alle drei Vorlagen erfüllen die Formvorschriften nach Art. 505 ZGB. Passen Sie die Vorlage an Ihre persönliche Situation an, bevor Sie sie handschriftlich abschreiben. Platzhalter in kursiver Schrift ersetzen Sie durch Ihre eigenen Angaben.
Vorlage 1: Einfaches Einzeltestament
Diese Vorlage eignet sich für alleinstehende Personen, Konkubinatspartner ohne Trauschein oder Personen ohne Kinder, die ihr Vermögen an eine oder mehrere Personen vererben möchten.
Muster-Vorlage
Mein letzter Wille
Ich, Vorname Nachname, geboren am TT.MM.JJJJ in Geburtsort, von Heimatort, wohnhaft in PLZ Wohnort, Strasse Nr., errichte hiermit bei klarem Verstand und aus freiem Willen mein Testament. Ich widerrufe ausdrücklich alle früher errichteten letztwilligen Verfügungen.
Zu meiner Alleinerbin / meinem Alleinerben setze ich ein:
Vorname Nachname, Verwandtschaftsverhältnis, geboren am TT.MM.JJJJ, wohnhaft in Adresse
Sollte die eingesetzte Person vor mir versterben oder die Erbschaft ausschlagen, tritt an ihre Stelle als Ersatzerbin / Ersatzerbe:
Vorname Nachname, Verwandtschaftsverhältnis, geboren am TT.MM.JJJJ, wohnhaft in Adresse
Ort, den TT.MM.JJJJ
eigenhändige Unterschrift
Vorlage 2: Testament für verheiratete Paare mit Kindern
Verheiratete Paare können in der Schweiz kein gemeinschaftliches Testament errichten, wie es beispielsweise das deutsche Berliner Testament vorsieht. Das Schweizer Recht kennt das gemeinschaftliche Testament nicht. Stattdessen errichtet jeder Ehepartner ein eigenes eigenhändiges Testament, oder die Eheleute schliessen einen gemeinsamen Erbvertrag bei einem Notar ab.
Einzelnes Testament eines Ehepartners (mit gemeinsamen Kindern)
Mein letzter Wille
Ich, Vorname Nachname, geboren am TT.MM.JJJJ, wohnhaft in Adresse, errichte hiermit bei klarem Verstand mein Testament und widerrufe alle früher errichteten letztwilligen Verfügungen.
Ich setze meine Ehefrau / meinen Ehemann Vorname Nachname, geb. TT.MM.JJJJ auf die maximal verfügbare Quote ein, soweit dies das Pflichtteilsrecht meiner Nachkommen nicht verletzt.
Den Pflichtteil meiner Nachkommen (gemäss Art. 471 ZGB die Hälfte des gesetzlichen Erbteils) setze ich als Vermächtnis aus, das frühestens nach dem Tod meiner Ehefrau / meines Ehemannes fällig wird. Bis dahin steht meiner Ehefrau / meinem Ehemann an dem auf den Pflichtteil entfallenden Vermögen die Nutzniessung gemäss Art. 473 ZGB zu.
Als meine Nachkommen sind eingesetzt:
Name Kind 1, geb. TT.MM.JJJJ
Name Kind 2, geb. TT.MM.JJJJ
Ort, den TT.MM.JJJJ
eigenhändige Unterschrift
Vorlage 3: Testament mit Vermächtnis (einzelne Gegenstände, Geldbeträge)
Ein Vermächtnis (auch «Legat» genannt, Art. 484 ZGB) eignet sich, wenn Sie eine bestimmte Person mit einem konkreten Gegenstand oder einem festen Geldbetrag bedenken möchten, ohne sie zur Erbin oder zum Erben einzusetzen. Vermächtnisnehmer haften nicht für Schulden des Nachlasses und müssen sich nicht an der Erbteilung beteiligen.
Muster mit Erben und Vermächtnis
Mein letzter Wille
Ich, Vorname Nachname, geboren am TT.MM.JJJJ, wohnhaft in Adresse, errichte hiermit bei klarem Verstand mein Testament und widerrufe alle früheren letztwilligen Verfügungen.
1. Erbeinsetzung
Zu meinen Erben setze ich zu gleichen Teilen ein:
Name 1, Verwandtschaft, geb.
Name 2, Verwandtschaft, geb.
2. Vermächtnisse
Folgende Vermächtnisse setze ich aus:
a) Vorname Nachname, geb. TT.MM.JJJJ erhält den Geldbetrag von CHF Betrag, zahlbar innerhalb von sechs Monaten nach meinem Tod.
b) Meine Schwester Name, geb. erhält die in der Wohnung befindliche Beschreibung des Gegenstands, z. B. antike Standuhr meines Vaters.
3. Schlussbestimmungen
Die Vermächtnisse sind aus dem Nachlass vorab zu erfüllen, bevor die Erbteilung erfolgt.
Ort, den TT.MM.JJJJ
eigenhändige Unterschrift
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Personalisierten Entwurf erstellenFormvorschriften für ein gültiges Testament in der Schweiz
Das Schweizer Recht kennt drei Formen des Testaments (Art. 498 ZGB):
- Eigenhändiges Testament (Art. 505 ZGB), vollständig handschriftlich, datiert, unterschrieben. Kostenlos, ohne Notar, jederzeit änderbar. Das in der Praxis am häufigsten verwendete Testament.
- Öffentliches Testament (Art. 499 bis 504 ZGB), vor einem Notar oder einer kantonalen Urkundsperson errichtet, in Anwesenheit von zwei Zeugen. Kostenpflichtig, dafür beweissicher. Empfohlen, wenn Sie körperlich nicht mehr in der Lage sind, leserlich zu schreiben, oder wenn das Vermögen besonders komplex ist.
- Mündliches (Not-)Testament (Art. 506 bis 508 ZGB), nur in akuten Notlagen wie unmittelbarer Todesgefahr, vor zwei Zeugen. Verliert seine Gültigkeit 14 Tage nach Wegfall der Gefahr.
Ein per Computer geschriebenes Testament ist immer ungültig, ebenso ein Testament ohne Datum oder ohne Unterschrift. Schon ein Tippfehler in der Datierung oder eine unklare Unterschrift kann den letzten Willen anfechtbar machen.
Auf das Datum kommt es an
Das Datum muss Tag, Monat und Jahr enthalten. «Im Mai 2026» reicht nicht. Wenn Sie später ein neues Testament errichten, entscheidet das Datum darüber, welche Verfügung gilt. Setzen Sie zur Sicherheit immer Ort und vollständiges Datum: «Zürich, 15. Juni 2026».
Die Unterschrift mit Vor- und Nachname
Eine blosse Initiale oder ein Spitzname reicht nach herrschender Lehre nicht aus. Unterschreiben Sie mit Vornamen und Nachnamen so, wie Sie es auch sonst tun. Die Unterschrift gehört ans Ende des Textes. Alles, was nach der Unterschrift steht, gilt als nicht verfügt.
Wie bewahre ich mein Testament sicher auf?
Ein perfekt formuliertes Testament nützt nichts, wenn es nach Ihrem Tod nicht gefunden wird. Die Schweiz kennt, anders als Deutschland mit dem Zentralen Testamentsregister, kein einheitliches nationales Register. Die Aufbewahrung erfolgt kantonal unterschiedlich.
Amtliche Hinterlegung beim Kanton
In den meisten Kantonen können Sie Ihr Testament gegen eine geringe Gebühr (oft 50 bis 200 CHF) bei der zuständigen Amtsstelle hinterlegen. Zuständig ist je nach Kanton das Bezirksgericht, die Gemeindeverwaltung, das Erbschaftsamt oder ein bezeichneter Notar. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde oder über das offizielle Bürgerportal ch.ch zum Thema Testament.
Hinterlegung beim Notar
Auch ein eigenhändiges Testament kann beim Notar hinterlegt werden. Der Notar nimmt es entgegen, kann auf Wunsch eine Notiz beim ZIVES (Zentrales Inventar von Vorsorgedokumenten und letztwilligen Verfügungen) hinterlegen, und stellt sicher, dass das Testament nach dem Tod an die zuständige Behörde geht.
Aufbewahrung zuhause
Ist möglich, aber riskant. Wir empfehlen einen feuerfesten Tresor und eine Vertrauensperson, die weiss, wo das Testament liegt. Verstecken im Buchregal oder im Schreibtisch ist eine sehr schlechte Idee, weil das Testament dann oft erst Monate nach dem Tod oder gar nie gefunden wird.
Häufig gestellte Fragen zur Testament-Vorlage
Brauche ich Zeugen für ein eigenhändiges Testament?
Nein. Zeugen sind nur beim öffentlichen und beim mündlichen Testament Pflicht. Ein eigenhändiges Testament ist auch ohne Zeugen voll gültig.
Was ist mit meinem Konkubinatspartner?
Ein Konkubinatspartner hat in der Schweiz kein gesetzliches Erbrecht, ganz gleich, wie lange die Beziehung gedauert hat. Wenn Sie Ihren unverheirateten Partner absichern wollen, müssen Sie ihn ausdrücklich im Testament als Erben oder Vermächtnisnehmer einsetzen. Mehr dazu im Artikel Gesetzliche Erbfolge Schweiz.
Kann ich das Testament später ändern?
Ja, jederzeit. Sie können entweder ein vollständig neues Testament errichten (das alte automatisch widerruft) oder einzelne Verfügungen ergänzen. Wichtig: Jede Änderung muss wieder die Formvorschriften nach Art. 505 ZGB erfüllen, also handschriftlich, datiert und unterschrieben sein.
Können wir als Ehepaar ein gemeinsames Testament schreiben?
Anders als in Deutschland (Berliner Testament) ist das gemeinschaftliche Testament in der Schweiz nicht zulässig. Sie haben aber zwei Alternativen: Jeder Partner schreibt ein eigenes Testament mit gegenseitiger Begünstigung, oder Sie schliessen einen Erbvertrag beim Notar.
Wie muss ein handschriftliches Testament in der Schweiz aussehen?
Es muss von der ersten bis zur letzten Zeile von Hand geschrieben sein, das vollständige Datum mit Tag, Monat und Jahr enthalten und mit Vor- und Nachnamen am Ende des Textes unterschrieben werden. Ein ausgedrucktes oder am Computer verfasstes Dokument ist auch mit Unterschrift ungültig.
Ist ein Testament ohne Notar in der Schweiz gültig?
Ja. Das eigenhändige Testament ist ohne Notar und ohne Kosten voll gültig, solange es handschriftlich, datiert und unterschrieben ist. Der Gang zum Notar lohnt sich nur bei besonderen Konstellationen wie komplexem Vermögen oder hoher Anfechtungsgefahr.
Nächste Schritte
Wenn Sie unsicher sind, ob die Vorlage zu Ihrer konkreten Situation passt, vielleicht weil Sie Patchwork-Kinder haben, eine Liegenschaft in mehreren Kantonen oder einen Konkubinatspartner, lohnt sich ein geführter Entwurf. Unser Testament-Generator stellt zehn Fragen und erstellt einen rechtlich fundierten, an Schweizer Recht angepassten Entwurf zum Abschreiben. Alternativ können Sie sich vorab im Beitrag Testament schreiben in der Schweiz einen Überblick über die häufigsten Fehler verschaffen.