241 Testamente in den letzten 30 Tagen erstellt
Der Entwurf selbst ist eine Formulierungshilfe und noch nicht rechtsgültig. Ein eigenhändiges Testament ist erst gültig, wenn es von Anfang bis Ende von Hand geschrieben, mit Jahr, Monat und Tag datiert und unterschrieben ist (Art. 505 ZGB). Der Ort ist keine Gültigkeitsvoraussetzung, wird aber empfohlen. Unser Entwurf dient als Vorlage zum Abschreiben. Mehr dazu in unserem Ratgeber: Testament ohne Notar.
Das schweizerische Erbrecht verlangt für ein eigenhändiges Testament (Art. 505 ZGB), dass der gesamte Text vom Erblasser selbst von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben wird. Ein ausgedrucktes oder am Computer geschriebenes Testament ist als eigenhändiges Testament ungültig (anders die öffentliche Verfügung vor einer Urkundsperson). Kostenlose Muster finden Sie in unserem Ratgeber mit Testament-Vorlagen.
Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Mindestanteil am Erbe. Pflichtteilsberechtigt sind seit dem 1. Januar 2023 nur noch die Nachkommen sowie der Ehegatte bzw. die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner; die Eltern haben keinen Pflichtteil mehr. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs (Art. 471 ZGB) und kann nicht durch ein Testament entzogen werden. Unser Entwurf berücksichtigt dies bei der Formulierung. Alle Details und Berechnungsbeispiele finden Sie in unserem Pflichtteil-Ratgeber.
Am sichersten ist die Hinterlegung bei der amtlichen Hinterlegungsstelle Ihres Kantons (Art. 505 Abs. 2 ZGB), je nach Kanton bei einer Behörde oder einem Notariat. Die Gebühr legt der Kanton fest. Alternativ können Sie es an einem sicheren Ort zu Hause aufbewahren und eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort informieren. Mehr zur Aufbewahrung in unserem Ratgeber.
Nein. Das ZGB kennt kein gemeinschaftliches Testament ("Berliner Testament" wie in Deutschland). Jede Person muss ihr eigenhändiges Testament allein errichten. Ehepaare, die sich gegenseitig verbindlich begünstigen wollen, schliessen einen öffentlich beurkundeten Erbvertrag (Art. 512 ZGB) oder schreiben zwei aufeinander abgestimmte Einzeltestamente. Ausführliche Informationen in unserem Ratgeber zum gemeinschaftlichen Testament.
Ja, jederzeit. Sie können Ihr Testament ändern, ergänzen oder komplett widerrufen. Dazu schreiben Sie einfach ein neues Testament und widerrufen darin das alte. Alle Methoden erklärt unser Ratgeber: Testament ändern.
Nein. Unser Service erstellt einen Testamentsentwurf als Formulierungshilfe. Bei komplexen Vermögensverhältnissen, Unternehmensbesitz oder Patchwork-Familien empfehlen wir zusätzlich die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Notar.
"... finde ich es super. Und es hat mir echt geholfen."
Christa
"Ich finde den Ablauf richtig gut. Es hat mir sehr geholfen und die Bearbeitungszeit deutlich abgekürzt."
Wolfgang
"Ich habe Ihren Entwurf für mein Testament verwendet. Es war ganz einfach. Ich bin zufrieden."
Karl-Heinz G.
"Ich bin zufrieden mit dem Service und den klaren Anweisungen. Der Entwurf wirkte absolut korrekt und, was am wichtigsten ist, verwendete die richtigen juristischen Begriffe."
Eva
"Hat mir viel genützt. Danke dafür."
Kay S.
"Super Sache, muss ich sagen, bin sehr zufrieden damit!"
Gabriele
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Dieser Service erstellt einen Testamentsentwurf als Formulierungshilfe. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Das erstellte Dokument ist ein Entwurf und muss von Anfang bis Ende eigenhändig (handschriftlich) abgeschrieben, mit Jahr, Monat und Tag datiert und unterschrieben werden, um rechtsgültig zu sein (Art. 505 ZGB). Bei komplexen Vermögensverhältnissen empfehlen wir die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder eine Notarin bzw. einen Notar.