Testament Generator: Einfach. In 15 Minuten.

241 Testamente in den letzten 30 Tagen erstellt

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Familie & Angehörige

Angaben zu Familienangehörigen

Konkubinatspartner haben in der Schweiz kein gesetzliches Erbrecht und sind nicht pflichtteilsberechtigt. Eine Berücksichtigung im Testament ist deshalb besonders wichtig.

Ohne Nachkommen können die Eltern gesetzliche Erben werden (Art. 458 ZGB). Seit 2023 sind sie nicht mehr pflichtteilsberechtigt.

Vermögen & Nachlass

Angaben zu Vermögenswerten

Erbe & Bestattung

Erbeinsetzung, Vermächtnisse und letzte Wünsche

Beachten Sie die Pflichtteile von Nachkommen und Ehegatten/eingetragenen Partnern (Art. 470 ff. ZGB).

Ohne Ersatzerben greift die gesetzliche Erbfolge, falls ein benannter Erbe vor Ihnen verstirbt.

Ein Vermächtnis ist eine Zuwendung einzelner Gegenstände (Art. 484 ZGB). Der Empfänger wird nicht Erbe.

Eine vollständige Enterbung pflichtteilsgeschützter Erben ist nur bei schweren Verfehlungen möglich (Art. 477 ZGB).

Die Person, welche die Anordnungen Ihres Testaments umsetzt (Art. 517 f. ZGB).

Persönliche Daten

Angaben für die rechtliche Wirksamkeit des Testaments

SSL-verschlüsselt DSG-konform Support per E-Mail Rechtlich fundiert

Häufig gestellte Fragen

Der Entwurf selbst ist eine Formulierungshilfe und noch nicht rechtsgültig. Ein eigenhändiges Testament ist erst gültig, wenn es von Anfang bis Ende von Hand geschrieben, mit Jahr, Monat und Tag datiert und unterschrieben ist (Art. 505 ZGB). Der Ort ist keine Gültigkeitsvoraussetzung, wird aber empfohlen. Unser Entwurf dient als Vorlage zum Abschreiben. Mehr dazu in unserem Ratgeber: Testament ohne Notar.

Das schweizerische Erbrecht verlangt für ein eigenhändiges Testament (Art. 505 ZGB), dass der gesamte Text vom Erblasser selbst von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben wird. Ein ausgedrucktes oder am Computer geschriebenes Testament ist als eigenhändiges Testament ungültig (anders die öffentliche Verfügung vor einer Urkundsperson). Kostenlose Muster finden Sie in unserem Ratgeber mit Testament-Vorlagen.

Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Mindestanteil am Erbe. Pflichtteilsberechtigt sind seit dem 1. Januar 2023 nur noch die Nachkommen sowie der Ehegatte bzw. die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner; die Eltern haben keinen Pflichtteil mehr. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs (Art. 471 ZGB) und kann nicht durch ein Testament entzogen werden. Unser Entwurf berücksichtigt dies bei der Formulierung. Alle Details und Berechnungsbeispiele finden Sie in unserem Pflichtteil-Ratgeber.

Am sichersten ist die Hinterlegung bei der amtlichen Hinterlegungsstelle Ihres Kantons (Art. 505 Abs. 2 ZGB), je nach Kanton bei einer Behörde oder einem Notariat. Die Gebühr legt der Kanton fest. Alternativ können Sie es an einem sicheren Ort zu Hause aufbewahren und eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort informieren. Mehr zur Aufbewahrung in unserem Ratgeber.

Nein. Das ZGB kennt kein gemeinschaftliches Testament ("Berliner Testament" wie in Deutschland). Jede Person muss ihr eigenhändiges Testament allein errichten. Ehepaare, die sich gegenseitig verbindlich begünstigen wollen, schliessen einen öffentlich beurkundeten Erbvertrag (Art. 512 ZGB) oder schreiben zwei aufeinander abgestimmte Einzeltestamente. Ausführliche Informationen in unserem Ratgeber zum gemeinschaftlichen Testament.

Ja, jederzeit. Sie können Ihr Testament ändern, ergänzen oder komplett widerrufen. Dazu schreiben Sie einfach ein neues Testament und widerrufen darin das alte. Alle Methoden erklärt unser Ratgeber: Testament ändern.

Nein. Unser Service erstellt einen Testamentsentwurf als Formulierungshilfe. Bei komplexen Vermögensverhältnissen, Unternehmensbesitz oder Patchwork-Familien empfehlen wir zusätzlich die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Notar.

Warum TestamentSchweiz besser als ChatGPT ist

TestamentSchweiz

  • Auf Schweizer Erbrecht (ZGB) spezialisiert
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  • In 10 Minuten zum fertigen Entwurf
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Aktuelle Rechtssprechung

Dieser Service erstellt einen Testamentsentwurf als Formulierungshilfe. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Das erstellte Dokument ist ein Entwurf und muss von Anfang bis Ende eigenhändig (handschriftlich) abgeschrieben, mit Jahr, Monat und Tag datiert und unterschrieben werden, um rechtsgültig zu sein (Art. 505 ZGB). Bei komplexen Vermögensverhältnissen empfehlen wir die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder eine Notarin bzw. einen Notar.