Kurz beantwortet
Ein eigenhändiges Testament nach Art. 505 ZGB kostet in der Schweiz nichts. Kosten entstehen erst bei der öffentlichen Beurkundung durch eine Urkundsperson: je nach Kanton typischerweise zwischen 200 und 3000 Franken für eine öffentliche letztwillige Verfügung, in Kantonen mit Promilletarif bei grossen Vermögen auch deutlich mehr. Dazu kommen optional die amtliche Hinterlegung (rund 40 bis 250 Franken) und nach dem Todesfall die Testamentseröffnung und die Erbbescheinigung, die der Nachlass trägt.
Die Frage nach den Kosten ist der häufigste Grund, warum ein Testament jahrelang liegen bleibt. Dabei ist die Antwort für die grosse Mehrheit der Menschen in der Schweiz erfreulich: Sie zahlen null Franken. Das eigenhändige Testament ist gratis, formfrei zugänglich und rechtlich exakt gleich stark wie das teure öffentliche.
Interessant wird die Kostenfrage erst dort, wo eine Urkundsperson ins Spiel kommt, und dann wird sie unübersichtlich. Die Notariatstarife sind in der Schweiz kantonal geregelt, und die 26 Kantone folgen drei völlig verschiedenen Logiken. Dieser Beitrag räumt damit auf.
Die vier Kostenblöcke im Überblick
| Posten | Wann | Typische Kosten | Wer zahlt |
|---|---|---|---|
| Eigenhändiges Testament | zu Lebzeiten | CHF 0 | Sie selbst |
| Öffentliche letztwillige Verfügung | zu Lebzeiten | CHF 200 bis 3'000 | Sie selbst |
| Erbvertrag | zu Lebzeiten | meist gleich oder etwas höher | Sie selbst |
| Amtliche Hinterlegung | zu Lebzeiten, freiwillig | CHF 40 bis 250 | Sie selbst |
| Testamentseröffnung | nach dem Tod | CHF 50 bis 2'000 | der Nachlass |
| Erbbescheinigung | nach dem Tod | CHF 50 bis 1'000 | der Nachlass |
Das eigenhändige Testament: null Franken
Art. 505 Abs. 1 ZGB verlangt drei Dinge: Die Verfügung muss von der verfügenden Person von Anfang bis Ende mit eigener Hand geschrieben, mit Angabe von Jahr, Monat und Tag versehen und unterschrieben sein. Mehr nicht. Kein Notar, keine Zeugen, keine Gebühr, keine Registrierung.
Im Erbgang wird ein eigenhändiges Testament genauso behandelt wie ein öffentliches. Der einzige praktische Unterschied liegt in der Beweislage: Beim öffentlichen Testament hat die Urkundsperson Form und Urteilsfähigkeit dokumentiert, was eine spätere Anfechtung erschwert. Bei klaren Familienverhältnissen und einem überschaubaren Vermögen ist das kein Argument, das ein paar hundert oder tausend Franken rechtfertigt.
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Entwurf erstellenÖffentliche letztwillige Verfügung: alle 26 Kantone
Wollen Sie ein öffentliches Testament nach Art. 499 ZGB, errichten Sie es vor einer Urkundsperson und zwei Zeugen. Was das kostet, bestimmt die kantonale Gebührenordnung. Drei Tariflogiken existieren nebeneinander:
- Rahmengebühr. Ein Von-bis-Betrag, innerhalb dessen die Urkundsperson nach Aufwand und Schwierigkeit festlegt. Der häufigste Fall.
- Promilletarif. Ein Anteil am Vermögen oder Geschäftswert, meist mit Mindest- und Höchstbetrag. Vor allem in der Innerschweiz, in Graubünden, im Jura und in der Waadt.
- Reiner Zeittarif. Ein Stundenansatz ohne Deckel. In Bern und im Aargau, wo es für die letztwillige Verfügung gar keinen Fixtarif gibt.
| Kanton | Notariatsmodell | Öffentliche letztwillige Verfügung |
|---|---|---|
| Zürich | Amtsnotariat | CHF 200 bis 5'000, nach Ermessen |
| Bern | freies Notariat | ab CHF 500, zeitbasiert, kein Höchstbetrag |
| Luzern | gemischt | CHF 500 bis 5'000 |
| Uri | freies Notariat | CHF 750 pauschal nach Konventionaltarif |
| Schwyz | gemischt | CHF 60 bis 800, ab 2 Stunden zusätzlich CHF 50 bis 200 je Stunde |
| Obwalden | gemischt | CHF 500 bis 1'800 plus 1 Promille des Verfügungswerts, max. 20'000 |
| Nidwalden | gemischt | gestaffelt 3 bis 0,5 Promille, mindestens CHF 400 |
| Glarus | gemischt | CHF 100 bis 1'000 bei der Amtsperson |
| Zug | gemischt | 1 Promille des Vermögens, min. CHF 500, max. 15'000 |
| Freiburg | freies Notariat | CHF 100 bis 2'000 |
| Solothurn | gemischt | CHF 200 bis 6'000 |
| Basel-Stadt | freies Notariat | CHF 400 bis 2'000 |
| Basel-Landschaft | freies Notariat | CHF 400 bis 1'500 |
| Schaffhausen | Amtsnotariat | CHF 350 fix, Beratung CHF 250 je Stunde |
| Appenzell Ausserrhoden | gemischt | CHF 50 bis 500 |
| Appenzell Innerrhoden | gemischt | CHF 250 bis 2'000 |
| St. Gallen | Amtsnotariat | gesetzlich CHF 110 bis 1'100 exkl. MWST, Praxispreis ab rund CHF 649 inkl. MWST |
| Graubünden | gemischt | CHF 300 Grundgebühr plus 1 Promille über CHF 200'000, max. 15'000 |
| Aargau | freies Notariat | kein Fixtarif, Aufwandtarif höchstens CHF 300 je Stunde |
| Thurgau | Amtsnotariat | CHF 200 bis 10'000 |
| Tessin | freies Notariat | Obergrenze CHF 10'000, kein Richtwert im Tarif |
| Waadt | freies Notariat | CHF 100 bis 2'000, Promillezuschlag ab CHF 2 Mio. Nettovermögen |
| Wallis | Sonderform | CHF 200 bis 3'000 |
| Neuenburg | freies Notariat | CHF 150 bis 2'000 exkl. MWST |
| Genf | freies Notariat | CHF 200 bis 2'000 |
| Jura | freies Notariat | 3, 2 und 1 Promille gestaffelt, min. CHF 200, max. 2'000 |
Angaben nach den kantonalen Gebührenordnungen, Stand der Recherche 2026. Massgebend ist immer die aktuelle Fassung des kantonalen Erlasses und die Offerte der Urkundsperson. In Kantonen mit freiem Notariat setzt der Tarif oft nur eine Obergrenze, der konkrete Preis ist verhandelbar. Fragen Sie vor dem Termin nach einer Kostenschätzung, das ist üblich und niemand nimmt es Ihnen krumm.
Erbvertrag: meist gleich teuer, manchmal mehr
In den meisten Kantonen fällt der Erbvertrag nach Art. 512 ZGB unter dieselbe Tarifziffer wie die öffentliche letztwillige Verfügung, weil er dieselbe Form verlangt. Abweichungen gibt es dort, wo der Kanton den höheren Aufwand ausdrücklich abbildet:
- Zürich: eigene, höhere Spanne von CHF 300 bis 7'500.
- Appenzell Innerrhoden: CHF 350 bis 3'000 statt 250 bis 2'000.
- Graubünden: CHF 500 Grundgebühr statt 300, dieselbe Promillestaffel.
- St. Gallen: gesetzlich CHF 330 bis 1'650 exkl. MWST, Praxispreis ab rund CHF 1'081 inkl. MWST.
- Luzern: CHF 500 bis 5'000, eine spätere Abänderung CHF 150 bis 2'000, die Aufhebung CHF 150 bis 300.
Weil der Erbvertrag beide Seiten bindet und nur einvernehmlich wieder aufgehoben werden kann, ist er trotz gleicher Gebühr die gewichtigere Entscheidung. Wann er sich lohnt, steht im Beitrag Erbvertrag Schweiz und im Beitrag gemeinschaftliches Testament Schweiz.
Amtliche Hinterlegung: der günstigste Sicherheitsgewinn
Art. 505 Abs. 2 ZGB verpflichtet die Kantone, eine Möglichkeit zur amtlichen Aufbewahrung anzubieten. Wo genau, ist kantonal verschieden: Notariat, Erbschaftsamt, Einwohneramt oder Bezirksgericht. Die Gebühren sind fast überall niedrig:
| Kanton | Stelle | Gebühr |
|---|---|---|
| Zürich | Notariat am Wohnort | CHF 150 plus CHF 10 periodische Revision |
| Schwyz | Einwohneramt der Wohngemeinde | CHF 40 |
| Freiburg | Notariat | CHF 100 bis 1'000 |
| Solothurn | Amtschreiberei | CHF 50 |
| Basel-Stadt | Erbschaftsamt oder Notariat | CHF 40 bis 100 bzw. CHF 100 |
| Basel-Landschaft | Erbschaftsamt | CHF 200 neu, CHF 100 Ersatz |
| Schaffhausen | Erbschaftsamt | CHF 150 je Urkunde |
| Appenzell Ausserrhoden | Erbschaftsamt der Gemeinde | CHF 20 einmalig |
| Appenzell Innerrhoden | Grundbuch- und Erbschaftsamt | CHF 100 einmalig |
| St. Gallen | Amtsnotariat | rund CHF 119 inkl. MWST |
| Aargau | Bezirksgericht | CHF 100 |
| Thurgau | Notariat | CHF 100 inklusive Rückzug |
| Tessin | Notar | CHF 500 |
| Wallis | Notar | CHF 100 bis 400 |
| Neuenburg | Notar | CHF 100 |
| Genf | Justice de paix | CHF 250 |
In den übrigen Kantonen ist die Hinterlegung kommunal geregelt, die Gebühren bewegen sich nach den auffindbaren Gemeindetarifen ebenfalls im Bereich von rund 30 bis 100 Franken. Fragen Sie bei der Wohnsitzgemeinde oder beim zuständigen Erbschaftsamt nach.
Für 20 bis 150 Franken kaufen Sie sich damit die Sicherheit, dass Ihr eigenhändiges Testament im Todesfall gefunden wird und nicht in einem Aktenordner verschwindet, den niemand öffnet. Gemessen an dem, was auf dem Spiel steht, ist das der beste Franken im ganzen Vorgang. Zurückholen können Sie das Dokument jederzeit, wie das geht, steht im Beitrag Testament ändern Schweiz.
Was nach dem Todesfall anfällt
Diese Posten trägt der Nachlass, nicht Sie. Sie fallen unabhängig davon an, ob ein Testament existiert.
Testamentseröffnung. Die zuständige Behörde eröffnet die Verfügung und teilt sie den Beteiligten mit. Die Gebühren reichen von CHF 20 bis 100 in Graubünden über CHF 250 plus 80 je abwesendem Erben in Basel-Landschaft und CHF 400 bis 2'000 im Thurgau bis zu CHF 100 bis 7'000 in Zürich, wo Eröffnung und Erbbescheinigung unter demselben Tarifposten laufen. Im Normalfall liegen die Kosten zwischen 50 und 2000 Franken.
Erbbescheinigung. Ohne sie geben Banken keine Konten frei und das Grundbuchamt trägt niemanden um. Die Bandbreite reicht von CHF 30 je Ausfertigung in Glarus über CHF 100 je Erbgang in Basel-Landschaft bis zu wertabhängigen Formeln in der Waadt und im Jura. Details und die vollständige Zuständigkeitstabelle stehen im Beitrag Erbbescheinigung Schweiz.
Wann sich eine Beratung trotzdem lohnt
Ein eigenhändiges Testament reicht für die grosse Mehrheit. In einigen Konstellationen ist professionelle Hilfe das Geld aber klar wert:
- Unternehmensnachfolge. Beteiligungen, Nachfolgeklauseln und die Bewertung des Betriebs gehören nicht auf ein handgeschriebenes Blatt.
- Liegenschaften mit mehreren Erben. Teilungsvorschriften, Anrechnungswerte und Nutzniessung wollen sauber formuliert sein.
- Internationale Sachverhalte. Vermögen oder Wohnsitz im Ausland werfen Fragen des internationalen Privatrechts auf.
- Patchwork mit nicht gemeinsamen Kindern. Die Nutzniessung nach Art. 473 ZGB gilt nur gegenüber gemeinsamen Nachkommen, alles andere braucht eine eigene Konstruktion.
- Absehbarer Streit oder Zweifel an der Urteilsfähigkeit. Hier ist die öffentliche Beurkundung mit ärztlichem Zeugnis eine sinnvolle Investition.
Anwaltliche Stundenansätze liegen in der Schweiz typischerweise zwischen 250 und 450 Franken. Eine Erstberatung mit klarer Fragestellung kostet Sie damit meist weniger als eine notarielle Beurkundung in einem Promillekanton.
Häufig gestellte Fragen
Ist ein Testament in der Schweiz wirklich kostenlos?
Das eigenhändige Testament nach Art. 505 ZGB ja, es braucht nur Papier, Stift, Datum und Unterschrift. Kosten entstehen erst bei öffentlicher Beurkundung, amtlicher Hinterlegung oder anwaltlicher Beratung.
Warum ist der Notar in manchen Kantonen so viel teurer?
Weil die Tarife kantonal geregelt sind und drei verschiedene Systeme nebeneinander bestehen. Kantone mit Promilletarif rechnen am Vermögen ab, Kantone mit Rahmengebühr am Aufwand, Bern und der Aargau rein nach Zeit. Bei einem grossen Vermögen und einem einfachen Testament kann derselbe Vorgang in Zug ein Mehrfaches dessen kosten, was er in Appenzell Ausserrhoden kostet.
Kann ich den Preis verhandeln?
In Kantonen mit freiem Notariat oft ja, weil der Tarif dort meist nur eine Obergrenze setzt. Im Amtsnotariat gilt der staatliche Tarif und es gibt nichts zu verhandeln. Nach einer Kostenschätzung vor dem Termin zu fragen, ist in beiden Fällen üblich.
Kommt die Mehrwertsteuer noch dazu?
Bei freiberuflichen Notarinnen und Notaren in der Regel ja, die Tarifbeträge sind dann exklusive MWST zu verstehen. Bei Amtsnotariaten und hoheitlichen Gebühren fällt keine MWST an. St. Gallen und Neuenburg weisen ihre Tarife ausdrücklich exklusive MWST aus.
Wie halte ich die Kosten möglichst tief?
Schreiben Sie das Testament eigenhändig und hinterlegen Sie es amtlich. Das kostet Sie zusammen selten mehr als 150 Franken und erfüllt genau denselben Zweck wie die notarielle Variante, solange keiner der oben genannten Sonderfälle vorliegt.
Was kostet es, ein Testament später zu ändern?
Ein neues eigenhändiges Testament kostet nichts. Wurde das alte hinterlegt, fällt allenfalls eine kleine Gebühr für Rückzug und neue Hinterlegung an. Bei einem öffentlichen Testament ist eine neue Beurkundung nötig, dann fällt die Gebühr erneut an. Bei einem Erbvertrag verlangt Luzern für die Abänderung CHF 150 bis 2'000 und für die Aufhebung CHF 150 bis 300, andere Kantone rechnen nach Aufwand.
Fällt zusätzlich Erbschaftssteuer an?
Das ist eine getrennte Frage und hängt vom Kanton und vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehegatten und direkte Nachkommen sind in fast allen Kantonen befreit oder stark entlastet, entferntere Verwandte und nicht verwandte Personen zahlen teils erheblich. Rechnen Sie es mit unserem Erbschaftssteuer-Rechner Schweiz durch.
Weiterführende offizielle Quellen
- Art. 505 ZGB, eigenhändige letztwillige Verfügung und Hinterlegung (fedlex.admin.ch)
- Art. 499 ZGB, öffentliche letztwillige Verfügung (fedlex.admin.ch)
- Kanton Zürich, Notariatsgebührenverordnung LS 243
- Kanton Bern, Gebührenverordnung für Notare BSG 169.81
- Kanton Thurgau, Gebührenverordnung Grundbuchämter und Notariate RB 631.11
- Kanton Graubünden, Notariatsgebühren BR 210.370
- ch.ch, Testament und Erbvertrag (Bundesportal)
Nächste Schritte
Wenn der eigenhändige Weg für Sie passt, starten Sie mit Testament schreiben Schweiz und den Mustern unter Testament Vorlage Schweiz. Wer wissen will, wie viel überhaupt frei verfügbar ist, rechnet zuerst den Pflichtteil aus. Und wer die Gebühren für den eigenen Kanton auf den Franken genau sehen will, nutzt den Notarkosten-Rechner Schweiz.