Testament Kosten Schweiz: Was Notar und Amt verlangen (2026)

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Kurz beantwortet

Ein eigenhändiges Testament nach Art. 505 ZGB kostet in der Schweiz nichts. Kosten entstehen erst bei der öffentlichen Beurkundung durch eine Urkundsperson: je nach Kanton typischerweise zwischen 200 und 3000 Franken für eine öffentliche letztwillige Verfügung, in Kantonen mit Promilletarif bei grossen Vermögen auch deutlich mehr. Dazu kommen optional die amtliche Hinterlegung (rund 40 bis 250 Franken) und nach dem Todesfall die Testamentseröffnung und die Erbbescheinigung, die der Nachlass trägt.

Die Frage nach den Kosten ist der häufigste Grund, warum ein Testament jahrelang liegen bleibt. Dabei ist die Antwort für die grosse Mehrheit der Menschen in der Schweiz erfreulich: Sie zahlen null Franken. Das eigenhändige Testament ist gratis, formfrei zugänglich und rechtlich exakt gleich stark wie das teure öffentliche.

Interessant wird die Kostenfrage erst dort, wo eine Urkundsperson ins Spiel kommt, und dann wird sie unübersichtlich. Die Notariatstarife sind in der Schweiz kantonal geregelt, und die 26 Kantone folgen drei völlig verschiedenen Logiken. Dieser Beitrag räumt damit auf.

Die vier Kostenblöcke im Überblick

PostenWannTypische KostenWer zahlt
Eigenhändiges Testamentzu LebzeitenCHF 0Sie selbst
Öffentliche letztwillige Verfügungzu LebzeitenCHF 200 bis 3'000Sie selbst
Erbvertragzu Lebzeitenmeist gleich oder etwas höherSie selbst
Amtliche Hinterlegungzu Lebzeiten, freiwilligCHF 40 bis 250Sie selbst
Testamentseröffnungnach dem TodCHF 50 bis 2'000der Nachlass
Erbbescheinigungnach dem TodCHF 50 bis 1'000der Nachlass
Merken Sie sich die Trennlinie: Die ersten vier Posten sind freiwillig und entstehen nur, wenn Sie sich für den notariellen Weg entscheiden. Die letzten beiden fallen nach dem Todesfall ohnehin an, mit Testament wie ohne, und werden aus dem Nachlass bezahlt. Ein Testament verursacht also keine zusätzlichen Abwicklungskosten, es macht die Abwicklung im Gegenteil meist günstiger, weil weniger Abklärungen nötig sind.

Das eigenhändige Testament: null Franken

Art. 505 Abs. 1 ZGB verlangt drei Dinge: Die Verfügung muss von der verfügenden Person von Anfang bis Ende mit eigener Hand geschrieben, mit Angabe von Jahr, Monat und Tag versehen und unterschrieben sein. Mehr nicht. Kein Notar, keine Zeugen, keine Gebühr, keine Registrierung.

Im Erbgang wird ein eigenhändiges Testament genauso behandelt wie ein öffentliches. Der einzige praktische Unterschied liegt in der Beweislage: Beim öffentlichen Testament hat die Urkundsperson Form und Urteilsfähigkeit dokumentiert, was eine spätere Anfechtung erschwert. Bei klaren Familienverhältnissen und einem überschaubaren Vermögen ist das kein Argument, das ein paar hundert oder tausend Franken rechtfertigt.

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Öffentliche letztwillige Verfügung: alle 26 Kantone

Wollen Sie ein öffentliches Testament nach Art. 499 ZGB, errichten Sie es vor einer Urkundsperson und zwei Zeugen. Was das kostet, bestimmt die kantonale Gebührenordnung. Drei Tariflogiken existieren nebeneinander:

  • Rahmengebühr. Ein Von-bis-Betrag, innerhalb dessen die Urkundsperson nach Aufwand und Schwierigkeit festlegt. Der häufigste Fall.
  • Promilletarif. Ein Anteil am Vermögen oder Geschäftswert, meist mit Mindest- und Höchstbetrag. Vor allem in der Innerschweiz, in Graubünden, im Jura und in der Waadt.
  • Reiner Zeittarif. Ein Stundenansatz ohne Deckel. In Bern und im Aargau, wo es für die letztwillige Verfügung gar keinen Fixtarif gibt.
KantonNotariatsmodellÖffentliche letztwillige Verfügung
ZürichAmtsnotariatCHF 200 bis 5'000, nach Ermessen
Bernfreies Notariatab CHF 500, zeitbasiert, kein Höchstbetrag
LuzerngemischtCHF 500 bis 5'000
Urifreies NotariatCHF 750 pauschal nach Konventionaltarif
SchwyzgemischtCHF 60 bis 800, ab 2 Stunden zusätzlich CHF 50 bis 200 je Stunde
ObwaldengemischtCHF 500 bis 1'800 plus 1 Promille des Verfügungswerts, max. 20'000
Nidwaldengemischtgestaffelt 3 bis 0,5 Promille, mindestens CHF 400
GlarusgemischtCHF 100 bis 1'000 bei der Amtsperson
Zuggemischt1 Promille des Vermögens, min. CHF 500, max. 15'000
Freiburgfreies NotariatCHF 100 bis 2'000
SolothurngemischtCHF 200 bis 6'000
Basel-Stadtfreies NotariatCHF 400 bis 2'000
Basel-Landschaftfreies NotariatCHF 400 bis 1'500
SchaffhausenAmtsnotariatCHF 350 fix, Beratung CHF 250 je Stunde
Appenzell AusserrhodengemischtCHF 50 bis 500
Appenzell InnerrhodengemischtCHF 250 bis 2'000
St. GallenAmtsnotariatgesetzlich CHF 110 bis 1'100 exkl. MWST, Praxispreis ab rund CHF 649 inkl. MWST
GraubündengemischtCHF 300 Grundgebühr plus 1 Promille über CHF 200'000, max. 15'000
Aargaufreies Notariatkein Fixtarif, Aufwandtarif höchstens CHF 300 je Stunde
ThurgauAmtsnotariatCHF 200 bis 10'000
Tessinfreies NotariatObergrenze CHF 10'000, kein Richtwert im Tarif
Waadtfreies NotariatCHF 100 bis 2'000, Promillezuschlag ab CHF 2 Mio. Nettovermögen
WallisSonderformCHF 200 bis 3'000
Neuenburgfreies NotariatCHF 150 bis 2'000 exkl. MWST
Genffreies NotariatCHF 200 bis 2'000
Jurafreies Notariat3, 2 und 1 Promille gestaffelt, min. CHF 200, max. 2'000

Angaben nach den kantonalen Gebührenordnungen, Stand der Recherche 2026. Massgebend ist immer die aktuelle Fassung des kantonalen Erlasses und die Offerte der Urkundsperson. In Kantonen mit freiem Notariat setzt der Tarif oft nur eine Obergrenze, der konkrete Preis ist verhandelbar. Fragen Sie vor dem Termin nach einer Kostenschätzung, das ist üblich und niemand nimmt es Ihnen krumm.

Achtung bei Promillekantonen. In Zug, Nidwalden, Obwalden, Graubünden, dem Jura und teilweise der Waadt hängt die Gebühr am Vermögen. Bei einem Nachlass von einer Million Franken bedeutet 1 Promille bereits 1000 Franken, und zwar unabhängig davon, wie einfach Ihr Testament ist. Wer in diesen Kantonen ein simples Testament will, fährt mit der eigenhändigen Form oft um ein Vielfaches günstiger.

Erbvertrag: meist gleich teuer, manchmal mehr

In den meisten Kantonen fällt der Erbvertrag nach Art. 512 ZGB unter dieselbe Tarifziffer wie die öffentliche letztwillige Verfügung, weil er dieselbe Form verlangt. Abweichungen gibt es dort, wo der Kanton den höheren Aufwand ausdrücklich abbildet:

  • Zürich: eigene, höhere Spanne von CHF 300 bis 7'500.
  • Appenzell Innerrhoden: CHF 350 bis 3'000 statt 250 bis 2'000.
  • Graubünden: CHF 500 Grundgebühr statt 300, dieselbe Promillestaffel.
  • St. Gallen: gesetzlich CHF 330 bis 1'650 exkl. MWST, Praxispreis ab rund CHF 1'081 inkl. MWST.
  • Luzern: CHF 500 bis 5'000, eine spätere Abänderung CHF 150 bis 2'000, die Aufhebung CHF 150 bis 300.

Weil der Erbvertrag beide Seiten bindet und nur einvernehmlich wieder aufgehoben werden kann, ist er trotz gleicher Gebühr die gewichtigere Entscheidung. Wann er sich lohnt, steht im Beitrag Erbvertrag Schweiz und im Beitrag gemeinschaftliches Testament Schweiz.

Amtliche Hinterlegung: der günstigste Sicherheitsgewinn

Art. 505 Abs. 2 ZGB verpflichtet die Kantone, eine Möglichkeit zur amtlichen Aufbewahrung anzubieten. Wo genau, ist kantonal verschieden: Notariat, Erbschaftsamt, Einwohneramt oder Bezirksgericht. Die Gebühren sind fast überall niedrig:

KantonStelleGebühr
ZürichNotariat am WohnortCHF 150 plus CHF 10 periodische Revision
SchwyzEinwohneramt der WohngemeindeCHF 40
FreiburgNotariatCHF 100 bis 1'000
SolothurnAmtschreibereiCHF 50
Basel-StadtErbschaftsamt oder NotariatCHF 40 bis 100 bzw. CHF 100
Basel-LandschaftErbschaftsamtCHF 200 neu, CHF 100 Ersatz
SchaffhausenErbschaftsamtCHF 150 je Urkunde
Appenzell AusserrhodenErbschaftsamt der GemeindeCHF 20 einmalig
Appenzell InnerrhodenGrundbuch- und ErbschaftsamtCHF 100 einmalig
St. GallenAmtsnotariatrund CHF 119 inkl. MWST
AargauBezirksgerichtCHF 100
ThurgauNotariatCHF 100 inklusive Rückzug
TessinNotarCHF 500
WallisNotarCHF 100 bis 400
NeuenburgNotarCHF 100
GenfJustice de paixCHF 250

In den übrigen Kantonen ist die Hinterlegung kommunal geregelt, die Gebühren bewegen sich nach den auffindbaren Gemeindetarifen ebenfalls im Bereich von rund 30 bis 100 Franken. Fragen Sie bei der Wohnsitzgemeinde oder beim zuständigen Erbschaftsamt nach.

Für 20 bis 150 Franken kaufen Sie sich damit die Sicherheit, dass Ihr eigenhändiges Testament im Todesfall gefunden wird und nicht in einem Aktenordner verschwindet, den niemand öffnet. Gemessen an dem, was auf dem Spiel steht, ist das der beste Franken im ganzen Vorgang. Zurückholen können Sie das Dokument jederzeit, wie das geht, steht im Beitrag Testament ändern Schweiz.

Was nach dem Todesfall anfällt

Diese Posten trägt der Nachlass, nicht Sie. Sie fallen unabhängig davon an, ob ein Testament existiert.

Testamentseröffnung. Die zuständige Behörde eröffnet die Verfügung und teilt sie den Beteiligten mit. Die Gebühren reichen von CHF 20 bis 100 in Graubünden über CHF 250 plus 80 je abwesendem Erben in Basel-Landschaft und CHF 400 bis 2'000 im Thurgau bis zu CHF 100 bis 7'000 in Zürich, wo Eröffnung und Erbbescheinigung unter demselben Tarifposten laufen. Im Normalfall liegen die Kosten zwischen 50 und 2000 Franken.

Erbbescheinigung. Ohne sie geben Banken keine Konten frei und das Grundbuchamt trägt niemanden um. Die Bandbreite reicht von CHF 30 je Ausfertigung in Glarus über CHF 100 je Erbgang in Basel-Landschaft bis zu wertabhängigen Formeln in der Waadt und im Jura. Details und die vollständige Zuständigkeitstabelle stehen im Beitrag Erbbescheinigung Schweiz.

Wann sich eine Beratung trotzdem lohnt

Ein eigenhändiges Testament reicht für die grosse Mehrheit. In einigen Konstellationen ist professionelle Hilfe das Geld aber klar wert:

  • Unternehmensnachfolge. Beteiligungen, Nachfolgeklauseln und die Bewertung des Betriebs gehören nicht auf ein handgeschriebenes Blatt.
  • Liegenschaften mit mehreren Erben. Teilungsvorschriften, Anrechnungswerte und Nutzniessung wollen sauber formuliert sein.
  • Internationale Sachverhalte. Vermögen oder Wohnsitz im Ausland werfen Fragen des internationalen Privatrechts auf.
  • Patchwork mit nicht gemeinsamen Kindern. Die Nutzniessung nach Art. 473 ZGB gilt nur gegenüber gemeinsamen Nachkommen, alles andere braucht eine eigene Konstruktion.
  • Absehbarer Streit oder Zweifel an der Urteilsfähigkeit. Hier ist die öffentliche Beurkundung mit ärztlichem Zeugnis eine sinnvolle Investition.

Anwaltliche Stundenansätze liegen in der Schweiz typischerweise zwischen 250 und 450 Franken. Eine Erstberatung mit klarer Fragestellung kostet Sie damit meist weniger als eine notarielle Beurkundung in einem Promillekanton.

Häufig gestellte Fragen

Ist ein Testament in der Schweiz wirklich kostenlos?

Das eigenhändige Testament nach Art. 505 ZGB ja, es braucht nur Papier, Stift, Datum und Unterschrift. Kosten entstehen erst bei öffentlicher Beurkundung, amtlicher Hinterlegung oder anwaltlicher Beratung.

Warum ist der Notar in manchen Kantonen so viel teurer?

Weil die Tarife kantonal geregelt sind und drei verschiedene Systeme nebeneinander bestehen. Kantone mit Promilletarif rechnen am Vermögen ab, Kantone mit Rahmengebühr am Aufwand, Bern und der Aargau rein nach Zeit. Bei einem grossen Vermögen und einem einfachen Testament kann derselbe Vorgang in Zug ein Mehrfaches dessen kosten, was er in Appenzell Ausserrhoden kostet.

Kann ich den Preis verhandeln?

In Kantonen mit freiem Notariat oft ja, weil der Tarif dort meist nur eine Obergrenze setzt. Im Amtsnotariat gilt der staatliche Tarif und es gibt nichts zu verhandeln. Nach einer Kostenschätzung vor dem Termin zu fragen, ist in beiden Fällen üblich.

Kommt die Mehrwertsteuer noch dazu?

Bei freiberuflichen Notarinnen und Notaren in der Regel ja, die Tarifbeträge sind dann exklusive MWST zu verstehen. Bei Amtsnotariaten und hoheitlichen Gebühren fällt keine MWST an. St. Gallen und Neuenburg weisen ihre Tarife ausdrücklich exklusive MWST aus.

Wie halte ich die Kosten möglichst tief?

Schreiben Sie das Testament eigenhändig und hinterlegen Sie es amtlich. Das kostet Sie zusammen selten mehr als 150 Franken und erfüllt genau denselben Zweck wie die notarielle Variante, solange keiner der oben genannten Sonderfälle vorliegt.

Was kostet es, ein Testament später zu ändern?

Ein neues eigenhändiges Testament kostet nichts. Wurde das alte hinterlegt, fällt allenfalls eine kleine Gebühr für Rückzug und neue Hinterlegung an. Bei einem öffentlichen Testament ist eine neue Beurkundung nötig, dann fällt die Gebühr erneut an. Bei einem Erbvertrag verlangt Luzern für die Abänderung CHF 150 bis 2'000 und für die Aufhebung CHF 150 bis 300, andere Kantone rechnen nach Aufwand.

Fällt zusätzlich Erbschaftssteuer an?

Das ist eine getrennte Frage und hängt vom Kanton und vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehegatten und direkte Nachkommen sind in fast allen Kantonen befreit oder stark entlastet, entferntere Verwandte und nicht verwandte Personen zahlen teils erheblich. Rechnen Sie es mit unserem Erbschaftssteuer-Rechner Schweiz durch.

Weiterführende offizielle Quellen

Nächste Schritte

Wenn der eigenhändige Weg für Sie passt, starten Sie mit Testament schreiben Schweiz und den Mustern unter Testament Vorlage Schweiz. Wer wissen will, wie viel überhaupt frei verfügbar ist, rechnet zuerst den Pflichtteil aus. Und wer die Gebühren für den eigenen Kanton auf den Franken genau sehen will, nutzt den Notarkosten-Rechner Schweiz.

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Häufig gestellte Fragen

Der Entwurf selbst ist eine Formulierungshilfe und noch nicht rechtsgültig. Ein Testament wird erst gültig, wenn es vollständig eigenhändig (handschriftlich) geschrieben und mit Vor- und Nachname, Ort und Datum unterschrieben wird (§ 2247 BGB). Unser Entwurf dient als Vorlage zum Abschreiben. Mehr dazu in unserem Ratgeber: Testament ohne Notar.

Das schweizerisches Erbrecht verlangt für ein eigenhändiges Testament (§ 2247 BGB), dass der gesamte Text vom Erblasser selbst handschriftlich geschrieben und unterschrieben wird. Ein ausgedrucktes oder am Computer geschriebenes Testament ist ungültig (ausser beim notariellen Testament). Kostenlose Muster finden Sie in unserem Ratgeber mit Testament-Vorlagen.

Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Mindestanteil am Erbe für nahe Angehörige (Kinder, Ehepartner, Eltern). Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann nicht durch ein Testament entzogen werden. Unser Entwurf berücksichtigt dies bei der Formulierung. Alle Details und Berechnungsbeispiele finden Sie in unserem Pflichtteil-Ratgeber.

Am sichersten ist die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht (Amtsgericht) für eine Pauschalgebühr von 75 €. Alternativ können Sie es an einem sicheren Ort zu Hause aufbewahren und eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort informieren. Mehr zur Aufbewahrung in unserem Ratgeber.

Ein Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern (§ 2269 BGB). Dabei setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein. Erst nach dem Tod des zweiten Partners erben die gemeinsamen Kinder (Schlusserben). Ausführliche Informationen in unserem Berliner Testament Ratgeber.

Ja, jederzeit. Sie können Ihr Testament ändern, ergänzen oder komplett widerrufen. Dazu schreiben Sie einfach ein neues Testament und widerrufen darin das alte. Alle Methoden erklärt unser Ratgeber: Testament ändern.

Nein. Unser Service erstellt einen Testamentsentwurf als Formulierungshilfe. Bei komplexen Vermögensverhältnissen, Unternehmensbesitz oder Patchwork-Familien empfehlen wir zusätzlich die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Notar.

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