Was Beurkundung, Hinterlegung, Eröffnung und Erbbescheinigung in Ihrem Kanton kosten. Alle 26 kantonalen Tarife.
Wird nur in Kantonen mit Promilletarif gebraucht (Zug, Ob- und Nidwalden, Graubünden, Jura, Waadt). In allen anderen Kantonen ändert der Wert nichts am Ergebnis.
| Position | Zuständig | Gebühr |
|---|
Geschätzte Kosten notarieller Weg
Eigenhändiges Testament (Art. 505 ZGB)
CHF 0
Angaben nach den kantonalen Gebührenordnungen, Stand der Recherche 2026. Es handelt sich um eine Orientierung, nicht um eine Offerte. Massgebend ist die aktuelle Fassung des kantonalen Erlasses und die Rechnung der zuständigen Stelle. Bei freiberuflichen Urkundspersonen kann zusätzlich die Mehrwertsteuer anfallen.
Ein eigenhändiges Testament nach Art. 505 ZGB ist kostenlos und im Erbgang genauso stark wie das öffentliche. Unser Generator erstellt Ihnen den Entwurf zum Abschreiben.
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Jetzt Testament erstellenDie Notariatstarife sind in der Schweiz nicht bundesweit geregelt, sondern kantonal. Das führt dazu, dass derselbe Vorgang, eine öffentliche letztwillige Verfügung nach Art. 499 ZGB, je nach Wohnsitz zwischen rund 50 und mehreren tausend Franken kostet. Drei Tariflogiken bestehen nebeneinander:
Dazu kommt das Notariatsmodell. Im Amtsnotariat, etwa in Zürich, Schaffhausen, St. Gallen und im Thurgau, arbeiten staatlich angestellte Urkundspersonen zu einem festen Tarif. Im freien Notariat, etwa in Bern, Genf, im Tessin oder im Aargau, sind die Notarinnen und Notare selbständig, der Tarif setzt oft nur eine Obergrenze, und der Preis ist verhandelbar.
Art. 505 Abs. 1 ZGB verlangt für ein gültiges eigenhändiges Testament genau drei Dinge: Es muss von der verfügenden Person von Anfang bis Ende mit eigener Hand geschrieben, mit Jahr, Monat und Tag versehen und unterschrieben sein. Keine Urkundsperson, keine Zeugen, keine Gebühr.
Im Erbgang wird ein eigenhändiges Testament genauso behandelt wie ein öffentliches. Der einzige praktische Unterschied liegt in der Beweislage, weil beim öffentlichen Testament Form und Urteilsfähigkeit durch die Urkundsperson dokumentiert sind. Bei klaren Familienverhältnissen rechtfertigt das die Gebühr in aller Regel nicht.
Für die meisten Menschen in der Schweiz sieht der optimale Weg so aus: das Testament eigenhändig schreiben, das kostet null Franken, und es anschliessend amtlich hinterlegen. Die Hinterlegung liegt je nach Kanton zwischen 20 und 250 Franken, in Appenzell Ausserrhoden bei 20 Franken, im Aargau und im Thurgau bei 100, in Zürich bei 150 Franken. Dafür ist sichergestellt, dass das Dokument im Todesfall gefunden wird und nicht in einem Ordner verschwindet.
Zur Urkundsperson führt der Weg dann, wenn es um eine Unternehmensnachfolge geht, wenn mehrere Erben eine Liegenschaft teilen müssen, wenn Vermögen oder Wohnsitz im Ausland liegen, wenn Streit absehbar ist oder wenn die Urteilsfähigkeit später bestritten werden könnte. Und immer dann, wenn eine bindende Regelung gewünscht ist, denn dafür braucht es zwingend einen öffentlich beurkundeten Erbvertrag nach Art. 512 ZGB.
Testamentseröffnung und Erbbescheinigung fallen unabhängig davon an, ob ein Testament existiert, und werden aus dem Nachlass bezahlt. Die Eröffnung kostet je nach Kanton zwischen rund 20 Franken in Graubünden und 2000 Franken im Thurgau. Die Erbbescheinigung nach Art. 559 ZGB reicht von 30 Franken je Ausfertigung in Glarus bis zu wertabhängigen Formeln in der Waadt und im Jura.
Wer diese Kosten tief halten will, sorgt vor allem für Klarheit: Ein eindeutig formuliertes, formgültiges Testament verkürzt die Abklärungen der Behörde und senkt damit genau die Positionen, die nach Aufwand abgerechnet werden.
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