Wie viel Erbschaftssteuer fällt an? Wählen Sie den Kanton des letzten Wohnsitzes und den Verwandtschaftsgrad.
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Durchschnittssatz
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Erbschaftssteuer
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Die Berechnung folgt den Tarifen des offiziellen ESTV-Steuerrechners für das Steuerjahr 2025, gerechnet am Hauptort des jeweiligen Kantons. In Kantonen mit Gemeindezuschlag (Freiburg, Graubünden, Waadt und die Nachkommensteuer in Luzern) fällt der Betrag in anderen Gemeinden abweichend aus. Nicht berücksichtigt sind Sonderregeln für Unternehmens- und Landwirtschaftsvermögen sowie Nutzniessung. Verbindlich ist allein die Veranlagung der kantonalen Steuerverwaltung.
Wer sein Erbe selbst verteilt, bestimmt auch, wer welchen Tarif zahlt. Unser Generator führt Sie Schritt für Schritt zu einem gültigen eigenhändigen Testament nach ZGB.
Jetzt Testament erstellenDie Erbschaftssteuer ist in der Schweiz reine Kantonssache. Der Bund erhebt keine, und es gibt keinen gemeinsamen Tarif. Massgebend ist nicht, wo die Erbin wohnt, sondern wo die verstorbene Person zuletzt Wohnsitz hatte. Bei Grundstücken zählt der Kanton, in dem die Liegenschaft liegt.
Besteuert wird jede begünstigte Person einzeln auf ihrem eigenen Anteil, nicht der Nachlass als Ganzes. Wie hoch der Satz ausfällt, hängt an zwei Angaben: am Kanton und am Verwandtschaftsgrad. Genau diese beiden fragt der Rechner ab.
Ehegatten und eingetragene Partnerinnen und Partner sind in allen 26 Kantonen steuerfrei. Schwyz und Obwalden erheben überhaupt keine Erbschaftssteuer, dort bleibt jeder Erwerb unbelastet.
Nachkommen bleiben in den meisten Kantonen steuerfrei. Belastet werden sie in Appenzell Innerrhoden, Luzern, Neuenburg, Solothurn und in der Waadt, dort allerdings erst oberhalb eines hohen steuerfreien Betrags.
Der grosse Unterschied zeigt sich bei Personen ohne Verwandtschaft. Bei einem Erbanteil von 500 000 Franken an eine nicht verwandte Person rechnet der Rechner mit rund 74 000 Franken in Chur, rund 140 000 Franken in der Stadt Zürich und 250 000 Franken in Lausanne. Auf denselben Betrag also die Hälfte oder ein Siebtel, je nach Wohnsitz.
Auch das Konkubinat wird sehr verschieden behandelt. Steuerfrei ist die nicht eingetragene Partnerin in Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri, Wallis und Zug. In anderen Kantonen fällt sie in den höchsten Tarif und zahlt gleich viel wie eine fremde Person. Zürich mildert das mit einem Freibetrag von 55 000 Franken nach fünf Jahren gemeinsamen Haushalts.
Kein Verzeichnis führt alle 26 kantonalen Tarife vollständig und aktuell. Der offizielle Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung tut es. Die Tarife dieses Rechners wurden deshalb nicht aus Gesetzestexten abgeschrieben, sondern Kanton für Kanton am ESTV-Rechner nachgemessen und anschliessend mit über 15 000 Stichproben gegengeprüft, ohne Abweichung.
Gerechnet wird jeweils am Hauptort des Kantons, im Steuerjahr 2025. Das ist in vier Fällen wichtig: Freiburg, Graubünden und die Waadt kennen einen Gemeindezuschlag, und in Luzern erheben die Gemeinden eine eigene Nachkommenserbschaftssteuer auf Beträgen über 100 000 Franken. In einer anderen Gemeinde desselben Kantons fällt der Betrag dort abweichend aus.
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, und mit ihr ein bestimmter Kreis von Erben mit ihren jeweiligen Tarifen. Wer selbst verfügt, verschiebt Beträge zwischen Personen, die sehr unterschiedlich besteuert werden. Ein Vermächtnis an die Patenkinder kostet in vielen Kantonen ein Vielfaches dessen, was dieselbe Summe an die eigenen Kinder kostet.
Zwei Punkte sind dabei wichtig. Die Steuer ändert nichts am Pflichtteil: Nachkommen und Ehegatten bleiben nach revidiertem ZGB geschützt, unabhängig vom Tarif. Und der Kanton des letzten Wohnsitzes bestimmt die Steuer, nicht der Wohnort der Begünstigten. Ein Umzug im Alter verschiebt die gesamte Rechnung.
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