Wie viel erben Schweizer im Durchschnitt? (Statistiken 2026)

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Das durchschnittliche Erbe in der Schweiz liegt bei rund 147'000 Franken. Doch dieser Mittelwert täuscht, denn wenige sehr grosse Erbschaften ziehen ihn nach oben.

Kurz zusammengefasst

Das durchschnittliche Erbe in der Schweiz liegt bei rund 147'000 Franken, der Median jedoch nur bei etwa 46'000 Franken, weil wenige sehr grosse Erbschaften den Mittelwert nach oben ziehen. Jährlich werden rund 95 Milliarden Franken vererbt, 2025 erstmals gegen 100 Milliarden. In fast allen Kantonen bleiben Ehegatten und direkte Nachkommen steuerfrei.

Tatsächlich erbt ein grosser Teil der Schweizer nur wenig oder gar nichts. Gleichzeitig werden so viele Vermögen vererbt wie nie zuvor, und in fast allen Kantonen bleiben Ehegatten und Kinder steuerfrei. Stand: Mai 2026.

1. Das durchschnittliche Erbe liegt bei rund 147'000 Franken

Das durchschnittliche Erbe in der Schweiz beträgt rund 147'000 Franken. Dieser Mittelwert umfasst alle Erbschaften, von kleinen Geldbeträgen bis zu Immobilien und Wertschriftendepots. Weil einige sehr grosse Erbschaften enthalten sind, liegt er deutlich über dem, was die meisten Erbinnen und Erben tatsächlich erhalten.1

2. Der Median liegt bei nur rund 46'000 Franken

Aussagekräftiger als der Durchschnitt ist der Median: Die eine Hälfte der Erbenden erhält mehr als rund 46'000 Franken, die andere Hälfte weniger. Dass der Median nur etwa ein Drittel des Durchschnitts beträgt, zeigt, wie stark einige wenige Grosserbschaften den Mittelwert verzerren.2

3. Wer erbt, erbt im Schnitt 178'700 Franken

Betrachtet man nur jene, die überhaupt etwas erben, liegt das durchschnittliche Erbe pro Person bei rund 178'700 Franken. Ein grosser Teil der Bevölkerung erbt jedoch im Lauf des Lebens gar nichts Nennenswertes, weshalb dieser Wert die Realität der Gesamtbevölkerung überzeichnet.3

4. Rund 95 Milliarden Franken werden jährlich vererbt

In der Schweiz wurden 2020 schätzungsweise rund 95 Milliarden Franken vererbt. Damit ist das Vererben zu einem der grössten Vermögensströme des Landes geworden, der die jährlichen Ersparnisse vieler Haushalte bei Weitem übersteigt.4

5. 2025 erstmals rund 100 Milliarden Franken

Für 2025 rechnet die Universität Lausanne mit einem Rekord von rund 100 Milliarden Franken an Erbschaften, das entspricht etwa 12 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung. Die Erbmasse wächst Jahr für Jahr um drei bis vier Prozent weiter.5

6. Schweizer erben doppelt so viel, wie die AHV auszahlt

Das jährliche Erbvolumen ist inzwischen rund doppelt so hoch wie die gesamten jährlichen AHV-Renten. Das zeigt, welche enorme wirtschaftliche Bedeutung das Erben hat, obwohl es politisch und steuerlich kaum eine Rolle spielt.6

7. Erbschaften sind stark konzentriert

Wie das Vermögen sind auch die Erbschaften sehr ungleich verteilt. Ein grosser Teil der gesamten Erbmasse fliesst an eine vergleichsweise kleine Gruppe vermögender Haushalte, während viele Menschen nur kleine Beträge oder gar nichts erben.7

8. Die Erbschaftssteuer ist Sache der Kantone

Der Bund erhebt keine Erbschaftssteuer. Sie ist Sache der Kantone, und alle Kantone ausser Schwyz und Obwalden kennen eine solche Steuer. Wie hoch sie ausfällt, hängt stark vom Wohnkanton und vom Verwandtschaftsgrad ab.8

9. Ehegatten sind in allen Kantonen steuerfrei

Für Ehegatten und eingetragene Partner fällt in allen Kantonen keine Erbschaftssteuer an. Auch direkte Nachkommen sind in den meisten Kantonen vollständig befreit, sodass die grosse Mehrheit der Erbschaften innerhalb der Familie steuerfrei bleibt.9

10. Nur wenige Kantone besteuern die Kinder

Lediglich in den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Luzern, Neuenburg und Waadt zahlen Kinder eine geringe Erbschaftssteuer von 0,01 bis 3,5 Prozent. In allen übrigen Kantonen erben Kinder vollständig steuerfrei.10

11. Der durchschnittliche Steuersatz liegt bei nur 1,4 Prozent

Den rund 95 Milliarden Franken Erbvolumen standen 2020 nur etwa 1,34 Milliarden Franken Erbschaftssteuern gegenüber. Das entspricht einem durchschnittlichen effektiven Steuersatz von lediglich 1,4 Prozent.11

12. Die Erbschaftsbesteuerung ist seit 1990 stark gesunken

Wurde ein vererbter Franken 1990 noch mit durchschnittlich 4,1 Prozent besteuert, waren es 2005 noch 2,0 Prozent und zuletzt nur noch rund 1,4 Prozent. Die Kantone haben die Erbschaftssteuer über drei Jahrzehnte um rund zwei Drittel gesenkt.12

13. Nur rund 30 Prozent haben einen letzten Willen

Nur etwa 30 Prozent der Schweizer Bevölkerung regeln ihren Nachlass mit einem Testament oder Erbvertrag. Die übrigen rund 70 Prozent verlassen sich auf die gesetzliche Erbfolge, die aber nicht immer dem tatsächlichen Willen entspricht.13

14. Schweizer erben spät im Leben

Erbschaften erreichen die meisten Menschen erst spät: Häufig erbt man erst im Pensionsalter, wenn wichtige finanzielle Entscheidungen wie der Kauf von Wohneigentum oder die Familiengründung längst getroffen sind.14

15. Seit 2023 gibt es mehr Freiheit bei der Nachlassplanung

Mit der Erbrechtsreform von 2023 wurden die Pflichtteile reduziert. Erblasser können seither über einen grösseren Teil ihres Vermögens frei verfügen und etwa den Ehepartner oder gemeinnützige Organisationen stärker begünstigen.15

16. Immobilien treiben das wachsende Erbvolumen

Ein wesentlicher Treiber der steigenden Erbschaften sind die stark gestiegenen Immobilienpreise. Wer heute ein Eigenheim vererbt, gibt ein deutlich grösseres Vermögen weiter als noch vor zwanzig Jahren.16

17. Erben vergrössert die Vermögensungleichheit

Weil die grössten Erbschaften an ohnehin vermögende Haushalte gehen, verstärkt das Vererben die bestehende Vermögensungleichheit. Vermögen wird in der Schweiz zunehmend weitergegeben statt neu erarbeitet.17

18. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge

Wer keinen letzten Willen hinterlässt, dessen Nachlass wird nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt, zuerst an Ehegatten und Nachkommen. Pflichtteile schützen die nächsten Angehörigen. Wie das genau funktioniert, erklärt unser Beitrag Gesetzliche Erbfolge in der Schweiz.18

Was unabhängige Quellen zeigen

Ergänzend zu den oben genannten Zahlen liefern weitere Institutionen Belege dafür, wie gross das vererbbare Vermögen in der Schweiz ist und wie wenig davon besteuert wird.

19. Das Reinvermögen der Haushalte liegt bei 5'132 Milliarden Franken

Laut der Schweizerischen Nationalbank betrug das Reinvermögen der privaten Haushalte Ende 2025 rund 5'132 Milliarden Franken, davon allein rund 2'924 Milliarden Franken in Immobilien. Diese gewaltige Vermögensbasis ist der Grund, weshalb das jährliche Erbvolumen stetig weiter wächst.19

20. Nur rund 13 Prozent der Erben erleben einen Erbstreit

Die Schweizer Erbschaftsstudie 2023 der ZHAW zeigt, dass nur etwa 13 Prozent der Erbinnen und Erben einen Rechtsstreit um die Erbschaft erlebt haben. Die Angst vor einem Erbschaftsstreit ist also oft deutlich grösser als die tatsächliche Konfliktrate.20

21. Erbschaftssteuern bringen im OECD-Schnitt nur rund 0,5 Prozent der Steuereinnahmen

Gemäss OECD machten Erbschafts-, Nachlass- und Schenkungssteuern 2019 im Durchschnitt der erhebenden Länder nur rund 0,5 Prozent der gesamten Steuereinnahmen aus. Die Schweiz (Kanton Zürich) liegt in dieser Erhebung nahe an diesem tiefen Durchschnitt.21

22. Die Vermögenssteuer bringt rund 8,7 Milliarden Franken

Laut Avenir Suisse generiert die Vermögenssteuer in der Schweiz mehr als 5,5 Prozent der gesamten Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden, das entsprach 2021 rund 8,7 Milliarden Franken. Vermögen wird in der Schweiz also primär laufend über die Vermögenssteuer belastet, während die Übertragung an Ehegatten und Kinder meist steuerfrei bleibt.22

Die wichtigste Lehre: Das durchschnittliche Erbe sagt wenig darüber aus, was Sie selbst erwarten oder hinterlassen werden. Entscheidend ist Ihre persönliche Situation, und ob Sie sie geregelt haben. Wer einen geführten Einstieg sucht, kann unseren Testament-Generator nutzen oder sich vorher in den Beiträgen Testament Vorlage, Pflichtteil und Erbvertrag einlesen.

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Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das durchschnittliche Erbe in der Schweiz?

Das durchschnittliche Erbe liegt bei rund 147'000 Franken. Der Median beträgt jedoch nur etwa 46'000 Franken, weil einige sehr grosse Erbschaften den Durchschnitt stark verzerren.

Wie viel wird in der Schweiz jährlich vererbt?

2020 wurden schätzungsweise rund 95 Milliarden Franken vererbt. Für 2025 rechnet die Universität Lausanne mit einem Rekord von rund 100 Milliarden Franken, das entspricht etwa 12 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung.

Muss man in der Schweiz Erbschaftssteuer zahlen?

Der Bund erhebt keine Erbschaftssteuer, sie ist Sache der Kantone. Für Ehegatten und eingetragene Partner fällt in allen Kantonen keine Steuer an, und auch direkte Nachkommen sind in den meisten Kantonen vollständig befreit.

Quellenverzeichnis

  1. 1Social Change Switzerland / BFS (socialchangeswitzerland.ch)
  2. 2Social Change Switzerland / BFS (socialchangeswitzerland.ch)
  3. 3Handelszeitung / BILANZ (handelszeitung.ch)
  4. 4Social Change Switzerland (socialchangeswitzerland.ch)
  5. 5SRF / Universität Lausanne (srf.ch)
  6. 6Blick (blick.ch)
  7. 7NZZ (nzz.ch)
  8. 8neho.ch (neho.ch)
  9. 9neho.ch (neho.ch)
  10. 10neho.ch (neho.ch)
  11. 11Social Change Switzerland (socialchangeswitzerland.ch)
  12. 12Social Change Switzerland (socialchangeswitzerland.ch)
  13. 13Zurich Schweiz (zurich.ch)
  14. 14SWI swissinfo.ch (swissinfo.ch)
  15. 15Zurich Schweiz (zurich.ch)
  16. 16NZZ (nzz.ch)
  17. 17NZZ (nzz.ch)
  18. 18ch.ch (ch.ch)
  19. 19Schweizerische Nationalbank (snb.ch)
  20. 20ZHAW (Schweizer Erbschaftsstudie 2023) (zhaw.ch)
  21. 21OECD (oecd.org)
  22. 22Avenir Suisse (avenir-suisse.ch)
Max Kuch

Über den Autor

Max Kuch

Max Kuch recherchiert seit Jahren zu Erbrecht, Nachlassplanung und Verbraucherthemen rund um das Vererben. Für Testament Schweiz sichtet und bündelt er die relevanten Studien des Bundesamts für Statistik, der Universität Lausanne, der kantonalen Steuerverwaltungen sowie von Banken und Forschungsinstituten und bereitet die Zahlen verständlich auf.

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Häufig gestellte Fragen

Der Entwurf selbst ist eine Formulierungshilfe und noch nicht rechtsgültig. Ein Testament wird erst gültig, wenn es vollständig eigenhändig (handschriftlich) geschrieben und mit Vor- und Nachname, Ort und Datum unterschrieben wird (§ 2247 BGB). Unser Entwurf dient als Vorlage zum Abschreiben. Mehr dazu in unserem Ratgeber: Testament ohne Notar.

Das schweizerisches Erbrecht verlangt für ein eigenhändiges Testament (§ 2247 BGB), dass der gesamte Text vom Erblasser selbst handschriftlich geschrieben und unterschrieben wird. Ein ausgedrucktes oder am Computer geschriebenes Testament ist ungültig (ausser beim notariellen Testament). Kostenlose Muster finden Sie in unserem Ratgeber mit Testament-Vorlagen.

Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Mindestanteil am Erbe für nahe Angehörige (Kinder, Ehepartner, Eltern). Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann nicht durch ein Testament entzogen werden. Unser Entwurf berücksichtigt dies bei der Formulierung. Alle Details und Berechnungsbeispiele finden Sie in unserem Pflichtteil-Ratgeber.

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