Testament & Erbe in der Schweiz: Statistiken 2026

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In der Schweiz werden jedes Jahr rund 100 Milliarden Franken vererbt, so viel wie noch nie. Trotzdem hat nur gut ein Viertel der Bevölkerung ein Testament errichtet.

Kurz zusammengefasst

In der Schweiz werden jedes Jahr rund 100 Milliarden Franken vererbt, so viel wie nie zuvor. Trotzdem hat nur gut ein Viertel der Bevölkerung, rund 26 Prozent der über 45-Jährigen, ein Testament errichtet, obwohl 74 Prozent ein Testament für wichtig halten. Die meisten verlassen sich auf die gesetzliche Erbfolge.

Diese Seite bündelt die wichtigsten Zahlen und Studien zu Testament, Erbschaft und Nachlass in der Schweiz. Jede Statistik ist mit einer Quelle verlinkt, die Sie am Ende der Seite finden. Stand: Mai 2026.

Wie viele Schweizerinnen und Schweizer haben ein Testament?

Trotz wachsendem Erbvolumen regelt nur eine Minderheit den eigenen Nachlass schriftlich. Die meisten verlassen sich auf die gesetzliche Erbfolge, obwohl sie ein Testament für wichtig halten.

1. Nur gut ein Viertel hat ein Testament errichtet

Laut einer repräsentativen Demoscope-Umfrage im Auftrag des Vereins MyHappyEnd haben lediglich 26 Prozent der über 45-Jährigen in der Deutsch- und Westschweiz tatsächlich ein Testament verfasst. Die Mehrheit verlässt sich damit auf die gesetzliche Erbfolge.1

2. Drei Viertel halten ein Testament für wichtig

In derselben Umfrage bezeichneten 36 Prozent ein Testament als sehr wichtig und 38 Prozent als eher wichtig, zusammen also 74 Prozent. Dem stehen die nur 26 Prozent gegenüber, die tatsächlich eines errichtet haben. Die Kluft zwischen Absicht und Umsetzung ist erheblich.2

3. Fast die Hälfte schiebt die Nachlassregelung auf

Eine Erbschaftsstudie der ZHAW für die Zürcher Kantonalbank zeigt, dass 48 Prozent der Befragten die Regelung ihres Nachlasses aufschieben. Frauen errichten dabei häufiger ein Testament als Männer, und 67 Prozent wünschen sich professionelle Beratung zum Thema.3

4. Neun von zehn Erbenden fürchten Streit

Gemäss der ZHAW-Studie haben 91 Prozent der Erbenden Angst vor Erbstreitigkeiten, also rund neun von zehn. Tatsächliche Gerichtsprozesse sind hingegen selten: Das Bezirksgericht Zürich verhandelt nur rund ein Dutzend grössere Erbfälle pro Jahr bei mehreren tausend Todesfällen in der Stadt.4

Welche Testamentsformen werden gewählt?

Das Schweizer Recht kennt drei Wege, den letzten Willen festzuhalten. Sie unterscheiden sich stark in Form, Aufwand und Verbindlichkeit.

5. Das eigenhändige Testament ist die häufigste Form

Das von A bis Z handschriftlich verfasste und unterschriebene Testament (Art. 505 ZGB) ist in der Schweiz die häufigste und einfachste Form, den Nachlass zu regeln. Es kommt ohne Notar und ohne Zeugen aus, was es besonders niederschwellig macht.5

6. Öffentliches Testament braucht Notar und zwei Zeugen

Die öffentliche letztwillige Verfügung wird von einer Urkundsperson in Anwesenheit von zwei Zeuginnen oder Zeugen errichtet. Sie bietet mehr Rechtssicherheit als das handschriftliche Testament, ist aber mit Beurkundungskosten verbunden.6

7. Der Erbvertrag ist nur gemeinsam änderbar

Anders als ein Testament kann ein Erbvertrag nach Art. 512 ZGB grundsätzlich nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien geändert werden und muss zwingend öffentlich beurkundet werden. Er eignet sich für verbindliche Abmachungen, etwa unter Ehegatten.7

Erbschaftsvolumen und Vermögenstransfer

Das jährlich vererbte Vermögen hat sich in einer Generation vervielfacht und übertrifft inzwischen viele andere Einkommensquellen. Die Zahlen stammen massgeblich aus den Studien von Marius Brülhart an der Universität Lausanne.

8. Rund 100 Milliarden Franken werden 2025 vererbt

Für 2025 schätzt die Universität Lausanne das jährlich vererbte und verschenkte Vermögen auf rund 100 Milliarden Franken, so viel wie noch nie. Im Vergleich zu vor rund 30 Jahren hat sich das Erbvolumen damit etwa verfünffacht.8

9. Das Erbvolumen entspricht rund 12 Prozent des BIP

Die jährlich vererbte Summe macht inzwischen etwa 12 Prozent der schweizerischen Wirtschaftsleistung aus und wächst um 3 bis 4 Prozent pro Jahr. Damit fliesst über Erbschaften deutlich mehr als beispielsweise über die AHV ausbezahlt wird.9

10. Erbvolumen von 36 auf 95 Milliarden in zwei Jahrzehnten

Brülharts Daten zeigen den Anstieg deutlich: 1999 wurden rund 36 Milliarden Franken vererbt, 2011 etwa 61 Milliarden und 2020 rund 95 Milliarden. Der Anteil der Erbschaften am Volkseinkommen stieg von 5 Prozent (1975) auf 13 Prozent (2011).10

11. Median-Erbschaft liegt bei 1,4 Millionen Franken

Eine Auswertung des VZ VermögensZentrums von über 3000 Erbfällen ergab eine mittlere Erbschaft von 1,4 Millionen Franken. Das unterste Viertel erhielt weniger als 829'000 Franken, das oberste über 2,4 Millionen. In 84 Prozent der Fälle war eine Immobilie Teil des Nachlasses.11

12. Zehn Prozent der Erbenden erhalten drei Viertel

Laut ZHAW-Studie entfallen rund 75 Prozent der gesamten Erbsumme auf nur 10 Prozent der Erbenden. Im Jahr 2022 wurden rund 88 Milliarden Franken vererbt oder verschenkt, davon entfielen etwa 23 Milliarden auf Schenkungen zu Lebzeiten.12

Erbschaftssteuer in den Kantonen

Die Erbschaftssteuer ist in der Schweiz Sache der Kantone, nicht des Bundes. Ehegatten und meist auch direkte Nachkommen bleiben steuerfrei, weshalb die effektive Belastung tief ist.

13. Durchschnittlicher effektiver Steuersatz nur rund 1,4 Prozent

Trotz eines Erbvolumens von rund 95 Milliarden Franken (2020) wurden nur etwa 1,34 Milliarden Franken Erbschaftssteuer fällig. Das entspricht einem durchschnittlichen effektiven Satz von lediglich 1,4 Prozent.13

14. Effektive Belastung seit 1990 um zwei Drittel gesunken

Der durchschnittliche effektive Erbschaftssteuersatz fiel von 4,1 Prozent (1990) über 2,0 Prozent (2005) auf 1,4 Prozent (2020). Über drei Jahrzehnte ist die Belastung damit um rund zwei Drittel zurückgegangen, vor allem weil immer mehr Kantone Nachkommen befreiten.14

15. Ehegatten sind in allen Kantonen steuerfrei

Ehepartner und eingetragene Partnerinnen oder Partner sind in sämtlichen Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit. Auch direkte Nachkommen bleiben in den allermeisten Kantonen steuerfrei, was die tiefe Gesamtbelastung erklärt.15

16. Nur zwei Kantone erheben gar keine Erbschaftssteuer

Schwyz und Obwalden verzichten vollständig auf eine Erbschaftssteuer. In den übrigen Kantonen sind Nachkommen meist befreit, einzelne wie Appenzell Innerrhoden oder Luzern erheben dennoch geringe Beträge auf Erbschaften an Kinder.16

17. Nicht verwandte Erben zahlen kantonal sehr unterschiedlich

Für nicht verwandte Erben klaffen die Sätze weit auseinander. Auf eine Erbschaft von 500'000 Franken fällt im Kanton Zug rund 70'900 Franken Steuer an, im Kanton Genf hingegen über 268'000 Franken.17

Erbteilung, Pflichtteil und Erbrechtsreform 2023

Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein revidiertes Erbrecht. Es verkleinert die Pflichtteile und gibt Erblasserinnen und Erblassern mehr Freiheit bei der Verteilung.

18. Pflichtteil der Nachkommen von drei Vierteln auf die Hälfte gesenkt

Mit der Erbrechtsreform 2023 wurde der Pflichtteil der Nachkommen von drei Vierteln auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils reduziert. Dadurch können Erblasser heute über mindestens die Hälfte ihres Vermögens frei verfügen.18

19. Pflichtteil der Eltern komplett abgeschafft

Seit 2023 haben Eltern keinen Pflichtteil mehr, dieser wurde vollständig gestrichen. Der Pflichtteil des Ehegatten oder eingetragenen Partners bleibt unverändert bei der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Profitieren sollen besonders Konkubinatspaare und Patchworkfamilien.19

20. Erst 14 Prozent nutzen das neue Erbrecht

Obwohl die Reform mehr Gestaltungsfreiheit bringt, machten gemäss ZHAW-Studie erst 14 Prozent der Befragten von den neuen Möglichkeiten des seit 2023 geltenden Erbrechts Gebrauch. Das Wissen über die Reform ist in der Bevölkerung noch wenig verbreitet.20

Notarkosten und Beurkundung

Während das handschriftliche Testament gratis ist, fallen für öffentliche Verfügungen und Erbverträge Notarkosten an. Die Tarife sind kantonal geregelt und sehr unterschiedlich.

21. Öffentliche Verfügung oft für 2500 bis 5000 Franken

Die Beurkundung einer letztwilligen Verfügung kann je nach Kanton häufig vermögensunabhängig für rund 2500 bis 5000 Franken erfolgen. Die Kosten hängen vom Aufwand und teils vom Nettovermögen ab.21

22. Kantonale Notariatstarife mit Minimum und Maximum

Viele Kantone legen für Testament und Erbvertrag keinen wertabhängigen Tarif fest, sondern eine Bandbreite. So gilt in Bern 500 bis 3000 Franken, in Zürich 200 bis 20'000 Franken und in der Waadt 100 bis 2000 Franken.22

Testamentenregister in der Schweiz

Die Schweiz hat kein staatliches Zentralregister, aber ein privat geführtes Schweizerisches Testamentenregister. Die Eintragung ist freiwillig und erfolgt über Urkundspersonen.

23. Über eine Million Dokumente im ZTR registriert

Das Schweizerische Zentrale Testamentenregister (ZTR) verzeichnet nach eigenen Angaben über eine Million Testamente, Ehe- und Erbverträge. Es vermerkt Existenz und Aufbewahrungsort der Dokumente, nicht deren Inhalt.23

24. Eintragung ist freiwillig und nicht überall vorgeschrieben

Eine Eintragungspflicht besteht nicht. Da das Notariatsrecht kantonal geregelt ist, kennen nicht alle Kantone eine Registrierungspflicht für Verfügungen von Todes wegen. Unregistrierte Testamente bleiben damit möglich und kommen vor.24

Demografie und Familienstrukturen

Erbfälle hängen unmittelbar an der Demografie. Die jährlichen Sterbe-, Heirats- und Scheidungszahlen des Bundesamts für Statistik bilden die Grundlage des Erbgeschehens.

25. Rund 72'000 Todesfälle im Jahr 2024

Gemäss Todesursachenstatistik des Bundes verstarben 2024 knapp 72'000 Personen der ständigen Wohnbevölkerung, rund 35'000 Männer und 37'000 Frauen. Damit blieb die Zahl gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert.25

26. Nur 36'800 Eheschliessungen im Jahr 2024

2024 wurden in der Schweiz 36'800 Ehen geschlossen, 2,6 Prozent weniger als im Vorjahr. Abgesehen von den Pandemiejahren ist das der tiefste Wert seit 1981, ein Zeichen für den Wandel der Familienstrukturen.26

27. Rund 40 Prozent der Ehen enden in Scheidung

Die zusammengefasste Scheidungsziffer liegt laut BFS bei rund 40 Prozent. Vor 50 Jahren wurden noch weniger als 20 Prozent der Ehen geschieden. 2024 stieg die Zahl der Scheidungen um 3,6 Prozent, die mittlere Ehedauer bei Scheidung lag bei 15,8 Jahren.27

28. Tiefster Geburtenüberschuss seit über 100 Jahren

2024 kamen 78'300 Kinder zur Welt, 1800 weniger als im Vorjahr. Der Geburtenüberschuss schrumpfte auf nur noch rund 6300 Personen, den tiefsten Wert seit über 100 Jahren. Die zusammengefasste Geburtenziffer fiel auf 1,3 Kinder pro Frau.28

Gemeinnützige Testamente und Legate

Immer mehr Menschen bedenken Hilfswerke in ihrem Testament. Im Verhältnis zum riesigen Erbvolumen bleibt der gemeinnützige Anteil aber klein.

29. Nur drei Prozent denken ans Spenden im Testament

Laut der MyHappyEnd-Umfrage nannten nur 3 Prozent der Befragten gemeinnützige Organisationen als Beweggrund ihrer Nachlassplanung. Das Potenzial für Legate an Hilfswerke ist also bei weitem nicht ausgeschöpft.29

30. Zehn Hilfswerke gründeten den Verein MyHappyEnd

Von Amnesty bis WWF schlossen sich zehn gemeinnützige Organisationen zum Verein MyHappyEnd zusammen, um in der Bevölkerung für Legate und Vermächtnisse zu werben. Gemeinnützige Organisationen sind steuerbefreit, Legate werden also nicht durch Erbschaftssteuer gekürzt.30

31. Legate machen rund 14 Prozent der Spenden aus

Bei Zewo-zertifizierten Organisationen stammten von rund 1,1 Milliarden Franken Spenden etwa 151 Millionen aus Legaten, also rund 14 Prozent. Im Verhältnis zum gesamten Erbvolumen bleibt der gemeinnützige Anteil gering.31

Generationenwandel und Erbschaftswelle

Das wachsende Erbvolumen trifft eine alternde Gesellschaft, in der Vermögen zunehmend spät und ungleich weitergegeben wird. Erbschaften verstärken so die Vermögensungleichheit.

32. Erben kommen erst spät im Leben an

Nur 4,9 Prozent aller Erbschaften und 18,5 Prozent aller Schenkungen gehen an Personen unter 40 Jahren. Vermögen wird also überwiegend an Menschen weitergegeben, die selbst schon im fortgeschrittenen Alter sind.32

33. Erbschaften kosten die Wirtschaft rund 15 Milliarden Franken

Forschung von Marius Brülhart zeigt, dass Menschen nach einer Erbschaft weniger arbeiten. Das senkt das Schweizer Bruttoinlandprodukt um rund 1,7 Prozent, was etwa 15 Milliarden Franken pro Jahr entspricht.33

34. Erbvolumen hat sich in 15 Jahren fast verdoppelt

Die Summe aller Erbschaften und Schenkungen hat sich in den letzten rund 15 Jahren nahezu verdoppelt. Mit der Alterung der geburtenstarken Jahrgänge dürfte die Erbschaftswelle weiter anschwellen und Vermögen stärker konzentrieren.34

Die wichtigste Lehre aus diesen Zahlen: Statistiken beschreiben den Durchschnitt, aber entscheidend ist Ihre persönliche Situation und ob Sie sie geregelt haben. Wer einen geführten Einstieg sucht, kann unseren Testament-Generator nutzen oder sich vorher in den Beiträgen Durchschnittliches Erbe, Testament schreiben und Pflichtteil einlesen.

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Häufig gestellte Fragen

Wie viele Menschen haben in der Schweiz ein Testament?

Nur rund 26 Prozent der über 45-Jährigen in der Deutsch- und Westschweiz haben tatsächlich ein Testament verfasst. Die Mehrheit verlässt sich auf die gesetzliche Erbfolge.

Wie viel wird in der Schweiz jährlich vererbt?

Jährlich werden rund 100 Milliarden Franken vererbt, so viel wie noch nie. Das Erben zählt damit zu den grössten Vermögensströmen des Landes.

Warum haben so wenige Menschen ein Testament?

Obwohl 74 Prozent ein Testament für wichtig halten, schiebt fast die Hälfte die Nachlassregelung auf. Zwischen der hohen Wertschätzung und der tatsächlichen Umsetzung klafft eine grosse Lücke.

Quellenverzeichnis

  1. 1MyHappyEnd / Demoscope-Umfrage (tagblatt.ch)
  2. 2MyHappyEnd / Demoscope-Umfrage (tagblatt.ch)
  3. 3ZHAW-Erbschaftsstudie 2023 (zhaw.ch)
  4. 4ZHAW-Erbschaftsstudie 2023 (zhaw.ch)
  5. 5ch.ch (ch.ch)
  6. 6ch.ch (ch.ch)
  7. 7ch.ch (ch.ch)
  8. 8SRF / Uni Lausanne 2025 (srf.ch)
  9. 9SRF / Uni Lausanne 2025 (srf.ch)
  10. 10Brülhart (socialchangeswitzerland.ch)
  11. 11SRF / VZ-Erbschaftsstudie 2025 (srf.ch)
  12. 12ZHAW-Erbschaftsstudie 2023 (zhaw.ch)
  13. 13Brülhart (socialchangeswitzerland.ch)
  14. 14Brülhart (socialchangeswitzerland.ch)
  15. 15ch.ch (ch.ch)
  16. 16DeinAdieu (deinadieu.ch)
  17. 17DeinAdieu (deinadieu.ch)
  18. 18UBS (ubs.com)
  19. 19UBS (ubs.com)
  20. 20ZHAW-Erbschaftsstudie 2023 (zhaw.ch)
  21. 21Erbrechtsinfo.ch (erbrechtsinfo.ch)
  22. 22Preisüberwacher (preisueberwacher.admin.ch)
  23. 23Schweizerisches Testamentenregister ZTR (ztr.ch)
  24. 24Schweizer Notare (snv-fsn.ch)
  25. 25SRF / BFS (srf.ch)
  26. 26SRF / BFS (srf.ch)
  27. 27BFS (bfs.admin.ch)
  28. 28SRF / BFS (srf.ch)
  29. 29MyHappyEnd / Demoscope-Umfrage (tagblatt.ch)
  30. 30Luzerner Zeitung (luzernerzeitung.ch)
  31. 31moneta (moneta.ch)
  32. 32Brülhart (socialchangeswitzerland.ch)
  33. 33Bilanz / Uni Lausanne (bilanz.ch)
  34. 34SRF / Uni Lausanne 2025 (srf.ch)
Max Kuch

Über den Autor

Max Kuch

Max Kuch beschäftigt sich seit Jahren mit Erbrecht, Nachlassplanung und Verbraucherthemen rund um das Vererben. Für Testament Schweiz sichtet und bündelt er die relevanten Studien des Bundesamts für Statistik, der Universität Lausanne, der ZHAW sowie von Banken und Hilfswerken und bereitet die Zahlen verständlich auf.

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Häufig gestellte Fragen

Der Entwurf selbst ist eine Formulierungshilfe und noch nicht rechtsgültig. Ein Testament wird erst gültig, wenn es vollständig eigenhändig (handschriftlich) geschrieben und mit Vor- und Nachname, Ort und Datum unterschrieben wird (§ 2247 BGB). Unser Entwurf dient als Vorlage zum Abschreiben. Mehr dazu in unserem Ratgeber: Testament ohne Notar.

Das schweizerisches Erbrecht verlangt für ein eigenhändiges Testament (§ 2247 BGB), dass der gesamte Text vom Erblasser selbst handschriftlich geschrieben und unterschrieben wird. Ein ausgedrucktes oder am Computer geschriebenes Testament ist ungültig (ausser beim notariellen Testament). Kostenlose Muster finden Sie in unserem Ratgeber mit Testament-Vorlagen.

Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Mindestanteil am Erbe für nahe Angehörige (Kinder, Ehepartner, Eltern). Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann nicht durch ein Testament entzogen werden. Unser Entwurf berücksichtigt dies bei der Formulierung. Alle Details und Berechnungsbeispiele finden Sie in unserem Pflichtteil-Ratgeber.

Am sichersten ist die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht (Amtsgericht) für eine Pauschalgebühr von 75 €. Alternativ können Sie es an einem sicheren Ort zu Hause aufbewahren und eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort informieren. Mehr zur Aufbewahrung in unserem Ratgeber.

Ein Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern (§ 2269 BGB). Dabei setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein. Erst nach dem Tod des zweiten Partners erben die gemeinsamen Kinder (Schlusserben). Ausführliche Informationen in unserem Berliner Testament Ratgeber.

Ja, jederzeit. Sie können Ihr Testament ändern, ergänzen oder komplett widerrufen. Dazu schreiben Sie einfach ein neues Testament und widerrufen darin das alte. Alle Methoden erklärt unser Ratgeber: Testament ändern.

Nein. Unser Service erstellt einen Testamentsentwurf als Formulierungshilfe. Bei komplexen Vermögensverhältnissen, Unternehmensbesitz oder Patchwork-Familien empfehlen wir zusätzlich die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Notar.

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