Eigenhändiges Testament

Testament Patchwork-Familie Muster (Schweiz)

Vorlage für ein Testament in einer Patchwork-Familie mit Quotenregelung, Vermächtnis an Stiefkind und Berücksichtigung der reduzierten Pflichtteile nach Art. 471 ZGB (Erbrechtsrevision 2023).

Eingaben im Formular bei TestamentSchweiz

Familienstand
Verheiratet (zweite Ehe)
Stil
Persönlich
Ehepartner
Nicole Steiner-Bachmann
Kinder
Ja, sowohl minderjährige als auch volljährige
Kinder Details
Jonas Steiner, geb. 2002; Mia Steiner, geb. 2015; Stieftochter Lea Bachmann, geb. 2010
Kinder aus früherer Beziehung
Ja
Liegenschaften
Doppelhaushälfte Seestrasse 8, 8810 Horgen
Erbverteilung
Nicole 50%, Jonas 25%, Mia 25%
Vermächtnis Stiefkind
CHF 20'000 und Bibliothek an Lea Bachmann
Ersatzerbe
Anteil von Jonas an Mia bei Vorversterben
Willensvollstrecker
Notar lic. iur. Martin Frey, Horgen
Generierter Entwurf

Testamentsentwurf

Mein letzter Wille Testament von Roger Steiner § 1 – Widerruf früherer Verfügungen Hiermit widerrufe ich alle früheren letztwilligen Verfügungen. § 2 – Familienverhältnisse Ich bin in zweiter Ehe mit Nicole Steiner-Bachmann verheiratet. Aus meiner ersten Ehe stammt mein Sohn Jonas Steiner (geb. 2002). Aus der heutigen Ehe stammt unsere gemeinsame Tochter Mia Steiner (geb. 2015). Nicole bringt ihre Tochter Lea Bachmann (geb. 2010) in die Ehe ein. § 3 – Erbeinsetzung mit Quoten Ich setze als Erben ein: - Meine Ehefrau Nicole Steiner-Bachmann zu 50 % - Meinen Sohn Jonas Steiner zu 25 % - Meine Tochter Mia Steiner zu 25 % Mit dieser Quotenregelung halte ich die seit 1.1.2023 reduzierten Pflichtteile (Hälfte des gesetzlichen Erbteils, Art. 471 ZGB) ein. § 4 – Vermächtnis an Stiefkind Meiner Stieftochter Lea Bachmann vermache ich CHF 20'000.– sowie meine Bibliothek mit Schweizer Erstausgaben (Art. 484 ZGB). Lea ist nicht erbberechtigt nach Gesetz; dieses Vermächtnis bringt meine Verbundenheit zum Ausdruck. § 5 – Liegenschaft Die Doppelhaushälfte an der Seestrasse 8, 8810 Horgen, soll als Teil des Erbes meiner Ehefrau Nicole zugewiesen werden, mit Anrechnung an ihren Erbteil. § 6 – Ersatzerbe Sollte mein Sohn Jonas vor mir versterben, soll sein Anteil an meine Tochter Mia gehen. § 7 – Willensvollstrecker Zum Willensvollstrecker ernenne ich Notar lic. iur. Martin Frey, Horgen (Art. 517 ZGB). § 8 – Schlussbestimmungen Salvatorische Klausel. Horgen, den [Datum] [Eigenhändige Unterschrift: Roger Steiner] Hinweis: Eigenhändiges Testament gemäss Art. 505 ZGB. Stiefkinder sind in der Schweiz nicht gesetzliche Erben und nicht pflichtteilsgeschützt; sie können nur durch ausdrückliche Verfügung bedacht werden.

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